Ältere Autofahrer: «Keiner sagt im Test, ob er zu viel Alk trinkt»

Marino Walser
Marino Walser

Stadt St. Gallen,

Personen ab 75 Jahren müssen ihre Fahrtauglichkeit beim Arzt testen lassen. Nach dem Unfall in Sedrun GR startet die Debatte nach der Sinnhaftigkeit erneut.

In der Schweiz gelten klare Regeln für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer.
In der Schweiz gelten klare Regeln für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer. - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz gelten klare Regeln für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer.
  • Wer über 75 ist, muss alle zwei Jahre zu einer medizinischen Kontrolluntersuchung.
  • Nur: Wie sinnvoll sind diese Tests wirklich?
  • Eine Seniorin berichtet aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Autofahren Ende März erschütterte ein tragischer Unfall die Gemeinde Sedrun in Graubünden. Ein 87-jähriger Autofahrer verwechselte laut Polizei Gas und Bremse und fuhr in eine Skilagergruppe. Die Lehrerin der Gruppe starb.

Drei Schüler wurden verletzt. Der Unfall löste erneut eine Debatte über ältere Menschen am Steuer aus. Laut Bundesamt für Strassen wurden in der Schweiz im Jahr 2025 insgesamt 52'324 Unfälle registriert.

In 3998 Fällen galten Lenkerinnen oder Lenker ab 75 Jahren als Hauptverursacher. 23 Menschen kamen dabei ums Leben. 197 wurden schwer verletzt.

Rund 4000 Ausweisentzüge

Auch bei den Ausweisentzügen zeigt sich ein ähnliches Bild. 2025 entzogen die Behörden 4153 Personen ab 75 Jahren den Führerausweis. Als Gründe nennt das Bundesamt mangelnde Fahreignung sowie psychische oder körperliche Einschränkungen und Krankheiten.

Von Autofahrern verursachte Unfälle im Jahr 2025.
Von Autofahrern verursachte Unfälle im Jahr 2025. - BFS

Im Kanton St. Gallen waren 1068 Personen betroffen. Gleichzeitig besassen dort 33'345 Personen ab 75 Jahren einen Führerausweis für Personenwagen.

Strikte Regeln ab 75. Lebensjahr

In der Schweiz gelten klare Regeln für ältere Autofahrerinnen und Autofahrer. Wer über 75 Jahre alt ist, muss alle zwei Jahre zu einer medizinischen Kontrolluntersuchung.

Die Kantone laden dazu auf und weisen Ärztinnen und Ärzte zu. Das berichtet A. F.* aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Die 77-Jährige hat die Untersuchung bereits dreimal absolviert. Die Altersgrenze wurde 2019 von 70 auf 75 Jahre angehoben.

«Test kann man sich sparen»

F. hält die Kontrollen grundsätzlich für sinnvoll. Sie sagt jedoch: «So, wie jeweils getestet wurde, trägt dies absolut nichts zur Feststellung der Fahrfähigkeit bei.»

Sie schildert den Ablauf der Untersuchung. Sie musste Zahlen mit Buchstaben verbinden. Das habe wenige Minuten gedauert.

Danach folgten Gleichgewichtsübungen und ein Reflextest am Knie. Mit einer Stimmgabel wurde das Empfinden an Füssen und Händen geprüft.

Zudem wurde nach Alkohol und Medikamenten gefragt. F. kritisiert die Aussagekraft der Befragung.

Gefährden Senioren den Verkehr?

Sie sagt: «Niemand sagt da, dass jeden Tag viel zu viel Alkohol getrunken wird. Und kaum jemand gibt eine übermässige Medikamenteneinnahme zu. Einen Bluttest gab's nie. Alles geschieht auf der Basis des Vertrauens. Das bringt schlussendlich niemandem etwas.»

Sie ergänzt: «Höchstens den Ärzten. Ich musste nämlich 130 Franken aus eigener Tasche bezahlen.»

Ihr Fazit lautet: «Diese Untersuchung kann man sich sparen». Wichtiger seien praktische Tests.

Politik will reagieren

Der Unfall von Sedrun hat auch politische Reaktionen ausgelöst. GLP Nationalrat Matthias Jauslin fordert beispielsweise obligatorische Fahrstunden für ältere Menschen. Damit soll ihre Fahrtauglichkeit überprüft werden.

Ähnliche Forderungen kommen von Pro Senectute. Die Organisation spricht sich dafür aus, dass Personen ab 80 Jahren ihre Fahreignung jährlich nachweisen müssen. Dies soll nicht nur beim Arzt erfolgen, sondern auch im Strassenverkehr.

Praxisstunden beim TCS

Freiwillige Fahrstunden gibt es bereits. Der TCS bietet entsprechende Kurse für Seniorinnen und Senioren an, etwa in St. Gallen Winkeln. Der Ehemann von F., ebenfalls über 75 Jahre alt, hat an einem solchen Kurs teilgenommen.

Er wollte seine Fähigkeiten praktisch prüfen lassen. F. sagt: «Meiner Meinung nach sollten die praktischen Tests ins Gesetz aufgenommen werden.»

Eine Rückkehr zur Untersuchungspflicht ab 70 Jahren hält sie nicht für nötig. Sie sagt: «Heute sind die Menschen mit 70 rüstiger als noch vor einigen Jahren.»

Senior im Auto
Autofahrer, die über 75 Jahre alt sind, müssen alle zwei Jahre zu einer medizinischen Kontrolluntersuchung. (Symbolbild) - keystone

«Ein wichtiger Baustein» Dr. med. Kristina Keller, Präsidentin der zuständigen Sektion der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM), hält die verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchungen für ältere Autofahrer für notwendig.

Sie sagt, diese Untersuchungen seien «ein wichtiger Baustein für die Verkehrssicherheit». Nach ihren Angaben ist entscheidend, wie sorgfältig die Untersuchung durchgeführt wird.

Wenn Ärztinnen und Ärzte sich an die Vorgaben der Verkehrszulassungsverordnung halten, dauere eine seriöse Untersuchung der Stufe 1 zwischen 45 und 60 Minuten (je nachdem auch, wie gut man die Person kennt). Diese Standards würden auch in den Schulungen der Fachgesellschaft vermittelt.

Verkehrsämter in der Pflicht

Für die Kontrolle der Qualität sieht Keller nicht die Fachgesellschaft in der Verantwortung. Zuständig seien die kantonalen Strassenverkehrsämter. Dort liege auch die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Keller betont zudem, dass in der öffentlichen Diskussion häufig zwei Begriffe verwechselt würden. Die Untersuchung kläre, ob jemand die medizinischen Mindestanforderungen erfüllt und damit grundsätzlich zum Führen eines Fahrzeugs geeignet ist.

Sie sagt: «Bei der Untersuchung wird aber nicht die Fahrkompetenz und auch nicht die Fahrfähigkeit beurteilt.»

Fahrfähig aber nicht sicher

Damit unterscheide sich die Fahreignung von der Fahrfähigkeit. Eine Person könne aus medizinischer Sicht geeignet sein, ein Auto zu lenken, im konkreten Moment aber dennoch nicht sicher fahren, beispielsweise wegen Substanzkonsum oder einem akuten medizinischen Problem.

Keller warnt deshalb davor, diese beiden Fragen miteinander zu vermischen. Sie sagt: «Das darf bei dieser ganzen Diskussion nicht ausser Acht gelassen werden und auch nicht vermischt werden.»

Hinweis

Dieser Text ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.

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