Blüttelte St. Galler Anwalt im Büro vor Sekretärin?

Ein Anwalt muss sich erneut vor Gericht einfinden: Er soll sich im Büro vor seiner Bekannten entblösst haben, nachdem er sie als Sekretärin eingestellt hatte.

Das Wichtigste in Kürze
- Einem St. Galler Anwalt wird vorgeworfen, sich vor seiner Sekretärin entblösst zu haben.
- Dabei habe er laut Anklage die Notsituation der Angestellten ausgenutzt.
- Der Fall war bereits vor zwei Jahren vor dem Kreisgericht verhandelt worden.
Schon vor zwei Jahren wurde der Fall vor dem Kreisgericht St. Gallen verhandelt: Ein Anwalt soll sich wiederholt nackt vor seiner Sekretärin, die auch seine Nachbarin war, präsentiert haben. Bei den vergangenen Verhandlungen war er von allen Anklagepunkten freigesprochen worden.
Nun jedoch wurde eine Aufhebung des Urteils von der Privatklägerin beantragt, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Der Vorwurf: Der Anwalt soll eine Notlage ausgenutzt haben.
Vor dem Kantonsgericht wurde am Mittwoch erörtert, inwiefern sich der Vorfall vor rund fünf Jahren tatsächlich abgespielt haben soll.
Laut dem Beschuldigten habe alles mit einem Flirt mit seiner Nachbarin begonnen: Die beiden hätten sich unter anderem über Nudismus unterhalten und gemeinsam nackt in der Natur gesonnt.
Unterschiedliche Schilderungen
Später suchte der Anwalt nach einer Sekretärin als Ferienvertretung und fragte seine Bekannte. Sie nahm das Angebot an, obgleich sie keinerlei Erfahrung in dem Beruf hatte.
Zwischen November 2020 und Februar 2021 ist es in der Kanzlei gemäss «Tagblatt» dann zu mehreren Vorfällen gekommen.

Der Beschuldigte habe sich etwa im Büro entblösst und Masturbationsbewegungen vorgenommen. Er selbst bestreitet die Vorwürfe.
Die Klägerin, die auch Mutter ist, habe den Job laut eigener Aussage angenommen, um im Berufsleben wieder Fuss zu fassen. Sie habe sich bei den Vorfällen erniedrigt gefühlt.
Nacktheit ohne Bezug zur Sexualität?
Der Verteidiger des Anwalts betont hingegen, dass bei der Frau keine finanzielle Abhängigkeit bestanden habe. Selbst eine eventuelle Nacktheit habe zudem nichts mit Sexualität zu tun. «Es ist und bleibt perfid, dass ich hier meine Unschuld beweisen muss», äusserte der Angeklagte.
Laut dem «Tagblatt» deutet der Beschuldigte eine versuchte Erpressung durch die Klägerin an. Von ihm angebotene Beweise seien weder von dem Gericht, noch von der Staatsanwaltschaft wahrgenommen worden. Das Urteil wurde noch nicht verkündet.