Bündner Behörden prüfen Strassensperrungen für WEF-Streikende

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Prättigau,

Für das Weltwirtschaftsforum 2025 sind bereits Gesuche für Protestmärsche eingegangen. Geprüft wird nun, wie Strassensperrungen organisiert werden können.

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Die Behörden prüfen Strassensperrungen für WEF-Streikende 2025. (Archivbild) - sda - Keystone/Ruedi Lämmler

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach einem Urteil des Bundesgerichts werden Strassensperrungen für WEF-Streikende geprüft.
  • Für das Weltwirtschaftsforum 2025 sind bereits Gesuche für Marschkundgebungen eingegangen.

Für das kommende Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos GR prüfen die Bündner Behörden nach einem Bundesgerichtsurteil allfällige Strassensperrungen für die Streikenden.

Gemäss dem Urteil von letzter Woche verweigerten die Behörden 2023 der Gruppierung Strike WEF zu Unrecht die Benützung der Kantonsstrasse. Stattdessen mussten die Demonstrierenden auf Wanderwege ausweichen.

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Für das WEF im Januar 2025 sind bereits zwei Gesuche für eine Marschkundgebung eingegangen. (Symbolbild) - keystone

Inzwischen seien für das WEF im Januar 2025 zwei Gesuche für eine Marschkundgebung eingegangen. Das bestätigte die Bündner Regierung auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Dienstag. Diese müsse man nun nach dem Bundesgerichtsurteil genauer anschauen.

Die Verschiebung der «Winterwanderung» von der Kantonsstrasse weg stellte laut Gericht einen unverhältnismässigen Eingriff in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit dar. Diese Grundrechte würden in einem begrenzten Ausmass einen Anspruch darauf geben, für Kundgebungen mit einer Appellwirkung öffentlichen Grund zu benützen.

Bewilligung für Streik mit Auflagen verbunden

Gemäss den Richtern in Lausanne bewilligte das Bündner Tiefbauamt 2020 eine Kundgebung entlang der Kantonsstrasse zwischen Landquart und Klosters Platz.

Damals hielt es fest, Hauptverkehrs- und Rettungsachse zwischen Landquart und Davos sei die Nationalstrasse. Die «Sperrung» der Kantonsstrasse zwischen Landquart und Klosters zugunsten der Kundgebung sei möglich.

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Die Bewilligung verband das Tiefbauamt damals mit Auflagen. So durfte nur die bergwärts führende Strassenhälfte benützt werden. Auch das Passieren von Einsatzfahrzeugen und Bussen musste gewährleistet werden.

Wie nun Regierungsrat Marcus Caduff (Mitte) ausführte, hielten sich die Demonstrierenden damals nicht an diese Auflagen. Man habe es aber versäumt, dies zu dokumentieren.

Für das kommende WEF sei mit allen involvierten Behörden zu prüfen, inwiefern die Kantonsstrasse für die Streikenden gesperrt werden könne.

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