Glarner schimpft über Grill-Rauch – und muss blechen!

Redaktion
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Glarus,

Ein Nachbarschaftsstreit landet vor Gericht. Im Zentrum des Zoffs steht ein Grill. Für einen Mann wird die Sache zu einer teuren Angelegenheit.

Grill Rauch Garten
Eine Familie in Glarus Nord grilliert gerne im Garten. Der Rauch macht den Nachbarn jedoch hässig. (Symbolbild) - depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Familie muss sich über Monate wüste Beschimpfungen eines Nachbarn anhören.
  • Dieser stört sich am Rauch, der beim Grillieren nebenan entsteht.
  • Schlussendlich verurteilt das Kantonsgericht den Mann wegen Nötigung.

Im Kanton Glarus erhitzt ein Streit unter Nachbarn die Gemüter. In einem Einfamilienhaus-Quartier trifft eine Familie auf einen Mann, der sich jedoch an den Grill-Aktivitäten von nebenan stört.

In den Frühlings- und Sommermonaten 2020 kam es mehrmals zu Beleidigungen und Beschimpfungen. An einem Sonntagmittag im April äussert er Nettigkeiten wie «Verdammti frechi Sieche» oder «verdammti huere Vollidiote». Dies schreiben die «Glarner Nachrichten» unter Berufung auf ein rechtskräftiges Urteil des Kantonsgerichts.

Zulässige Videoaufnahmen

Der hässige Nachbar wurde von der Familie auf Video aufgenommen. Diese Aufnahmen liess das Gericht als Beweismittel zu.

Denn: Die Äusserungen waren jeweils so laut, dass von einem geheimen, nicht öffentlichen Gespräch nicht die Rede sein könne. Ebenso wurde er jeweils zu Beginn der Videos darauf aufmerksam gemacht, gefilmt zu werden.

Eine Datenschutzrechts- oder Persönlichkeitsverletzung liegt also gemäss dem Gericht nicht vor.

Konkret stört sich der Nachbar an dem Rauch, der durch das Grillieren der Familie entsteht. Seine Tochter würde unter diesem leiden.

Hattest du schon mal Streit mit dem Nachbarn?

Die Familie lässt laut «Glarner Nachrichten» sogar zweimal den Kamin des Cheminées verlängern. Eigentlich sei dieser aber auch schon ohne diese Verlängerungen Vorschriftskonform, meint der Lieferant.

Der Mann drohte auch, mit lauter Musik und Lärm die Nachbarn vom Grillieren abzuhalten. Die Polizei musste einschreiten. Mehrfach mussten Beamte im Zuge dieses Streits eingeschaltet werden.

Im August 2020 gibt die Familie auf und stellt ihre Grill-Aktivitäten komplett ein. Zuvor hatte sie auch versucht, auf einen Gasgrill zu setzen. Die Kinder trauen sich eine Zeit lang kaum in den Garten.

Verurteilung wegen Nötigung

Aus Sicht des Gerichts ist deutlich, wer in dieser Angelegenheit der Schuldige ist. Der Nachbar machte mehrere strafbare Beschimpfungen.

Schlussendlich wurde er aber lediglich wegen Nötigung verurteilt – die Beschimpfungen sind verjährt. Innerhalb von vier Jahren hätte es ein Gerichtsurteil gebraucht. Das Urteil fiel erst am 25. Mai 2025.

kantonsgericht glarus
Das Gebäude des Kantonsgericht Glarus. (Archivbild) - keystone

Die grosse Zahl und Art der Beschimpfungen hatte laut Gericht grossen Anteil daran, dass die Familie auf ihren Holzgrill verzichtete. Auch hätten diese zu Ängsten geführt, er könne den Kindern etwas antun.

Teuer wird es für den Mann trotz allem. Die «Glarner Nachrichten» schreiben, dass ihm eine bedingte Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen zu 110 Franken aufgebrummt wurde.

Dazu kommen eine Busse von 2650 Franken. Auch ein Verkehrsdelikt wurde in die Strafe eingerechnet. Verfahrenskosten von 5700 Franken sowie eine Parteientschädigung in Höhe von 5450 Franken werden ebenso fällig.

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