Grünes Licht für die Regulierung des Wolfsrudels im Unterengadin

Keystone-SDA Regional
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Engadin,

Im Unterengadin dürfen zwei Drittel der Jungwölfe des Rudels «Clemgia» erlegt werden, zudem ist der Abschuss eines Einzelwolfs zwischen Flims und Trin erlaubt.

Wolfsrudel
Im Unterengadin ist die Jagd auf zwei Drittel der Jungwölfe des Rudels «Clemgia» erlaubt. (Symbolbild) - dpa

Im Unterengadin dürfen zwei Drittel der Jungwölfe des Rudels «Clemgia» erlegt werden. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat dem Gesuch aus Chur stattgegeben. Zudem darf zwischen Flims und Trin (GR) ein Einzelwolf, der ein Kalb angegriffen hat, geschossen werden.

Die beiden Entscheide wurden am Donnerstag auf der Webseite des Amtes für Jagd und Fischerei des Kantons Graubünden publiziert. Vor rund zwei Wochen wurde die Anwesenheit eines zweiten Rudels im Unterengadin bestätigt. Die Wölfe sollen sich südlich des Inns bewegen. Die Abschüsse können von den Wildhütern bis Ende Januar nächsten Jahres durchgeführt werden.

Wolf in Flims verursacht Schäden

Das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität hat zudem den Abschuss eines Einzelwolfs beschlossen, der auf dem Gebiet der Gemeinde Flims Schäden verursacht hat. Gemäss dem Departement wurde in der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober ein zwei Wochen altes Kalb tödlich verletzt. Das Tier befand sich mit seiner Mutter auf einer zwei Hektar grossen, eingezäunten Weide.

Gemäss der eidgenössischen Jagdverordnung darf ein Kanton einzelne Wölfe schiessen, wenn sie innerhalb von vier Monaten mindestens sechs Schafe oder Ziegen töten beziehungsweise, wenn sie ein Rind oder ein Pferd töten oder schwer verletzen.

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