Kantonsgericht in St. Gallen urteilt über Belarussen-Geständnis

    Keystone-SDA
    Keystone-SDA

    Stadt St. Gallen,

    Das Kantonsgericht St. Gallen muss über das Geständnis eines angeblichen einstigen Mitglieds einer belarussischen Sondereinheit des Lukaschenko-Regimes urteilen. Der Mann gibt an, 1999 am gewaltsamen Verschwindenlassen von Oppositionspolitikern beteiligt gewesen zu sein.

    Kantonsgericht
    Kantonsgericht St. Gallen - keystone

    Der heute 48-jährige Belarusse hielt am Dienstag vor dem Kantonsgericht an seinen Ausführungen fest, die er bereits vor dem Kreisgericht dargelegt hatte. Als 20-Jähriger habe er in seinem Heimatland in einer Sondereinheit gedient. Diese habe Aufträge des Lukaschenko-Regimes zur Verschleppung und Ermordung von Personen ausgeführt.

    Das gab der Beschuldigte auch bei einem Asylantrag 2019 an. Der Richter wies den Mann während der Befragung am Dienstag jedoch darauf hin, dass ihm weder die Asylbehörden noch die Vorinstanz seine Ausführungen glaubten. Deshalb fragte er den Beschuldigten mit dem Hinweis, dass er nichts zu befürchten habe, falls er eine Lüge zugebe: «Haben Sie im Untersuchungsverfahren die Wahrheit gesagt?» Die Antwort kam prompt: «Ja.»

    Der Beschuldigte gab sich vor dem St. Galler Kantonsgericht grundsätzlich wortkarg und verwies darauf, bereits alles zum Sachverhalt ausgesagt zu haben.

    Gestützt auf frühere Ausführungen des Beschuldigten schilderte später der Anwalt von zwei hinterbliebenen Töchtern der damals verschwundenen Oppositionspolitiker, was geschah: Der Mann soll dabei gewesen sein, als die Politiker aufgespürt, ihnen die Hände auf den Rücken gefesselt wurden und ein Sack über den Kopf gestülpt wurde.

    Als Mitglied einer Todesschwadron seien die verschleppten Politiker schliesslich exekutiert und heimlich begraben worden. «Liquidiert», sagt der Beschuldigte vor Kantonsgericht. Er sei dabei gewesen, selbst gemordet habe er nicht, erklärte er damals vor dem Kreisgericht Rorschach.

    Der Beschuldigte sei zu bestrafen, plädierte der Anwalt der Hinterbliebenen. Die beiden Frauen sassen in einem Nebenraum, wo die Verhandlung auf Russisch übersetzt wurde.

    Die seit 27 Jahren klaffende Lücke der Ungestraftheit müsse nun geschlossen werden, so der Anwalt. So lange seien seine beiden Mandantinnen bereits auf der Suche nach der Wahrheit über das Schicksal ihrer Väter.

    Das Kreisgericht Rorschach hatte den Beschuldigten im September 2023 in erster Instanz aufgrund widersprüchlicher Aussagen und aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Dabei äusserte das Gericht die Vermutung, der Mann habe die Geschichte zugunsten eines positiven Asylentscheids erfunden. Gegen das damalige Urteil legten Angehörige der verschwundenen Politiker als Privatklägerinnen Berufung ein.

    Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Kreisgericht für den Beschuldigten eine Haftstrafe von drei Jahren gefordert, davon ein Jahr unbedingt. Sie zog den damaligen Freispruch zwar selber nicht weiter, wiederholte ihre Forderung jedoch auch vor dem Kantonsgericht.

    Harsche Kritik wurde während der Verhandlung gegenüber der Dolmetscherin geäussert, welche die Aussagen des Beschuldigten vor dem Kreisgericht Rorschach aus dem Russischen übersetzt hatte. Eine nachträgliche Rückübersetzung der Aufnahmen hätte mehr als tausend sprachliche Abweichungen ergeben, erklärte die Verteidigerin des Beschuldigten, welche einen Freispruch forderte. Ihr Mandant habe keinen fairen Prozess erhalten, sei als Lügner und Geschichtenerzähler dargestellt worden. Ausserdem sei der Sachverhalt verjährt.

    Die Analyse der damaligen Übersetzung verlangten die russischsprachigen Privatklägerinnen. Das Resultat machte auch die Staatsanwaltschaft stutzig. «Die Übersetzung der Fragen wie auch der Antworten war in vielen Punkten mangelhaft, oft inhaltlich verändert wiedergegeben», so der Staatsanwalt. Das habe zu den Zweifeln des Kreisgerichts geführt, den damaligen Entscheid der Richter beeinträchtigt.

    Die Staatsanwaltschaft erachte die Aussagen des Beschuldigten als glaubhaft. Der Mann habe Namen genannt, Abläufe beschrieben und damit das Schweigen über etwas durchbrochen, über das jahrelang Unsicherheit herrschte. «Das sind die Erkenntnisse dieses Prozesses.»

    Der Prozess drehte sich um den Straftatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens, der seit 2017 im Schweizer Strafgesetzbuch verankert ist. Dieser Gesetzesartikel gründet auf einem Uno-Übereinkommen. Demnach kann auch hierzulande jemand angeklagt werden, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Es handelte sich um die erste Anklage dieser Art in der Schweiz.

    Der Prozess wurde von zahlreichen Medien und NGOs verfolgt. Hinter der ursprünglichen Anzeige stehen die Privatklägerinnen sowie Trial International, eine Nichtregierungsorganisation mit Sitz in Genf.

    Das Kantonsgericht St. Gallen fällte am Dienstag kein Urteil, dieses dürfte in einigen Wochen folgen.

    Kommentare

    User #9916 (nicht angemeldet)

    Können wir jetzt auch Saudis und Kataris wegen der Versklavung ihrer Frauen einklagen?

    User #6481 (nicht angemeldet)

    Der lebt vermutlich schon Jahrelang auf Kosten der Steuerzahler in der Schweiz. UNFASSBAR.

    Mehr aus St. Gallen

    teaser
    St. Gallen
    St. Gallen
    St. Gallen
    1 Interaktionen
    St. Gallen
    Mörschwil SG
    Mörschwil SG

    Mehr aus Ost

    Monika Müller und Hündin Anna sind ein Herz und eine Seele. - Desirée Müller
    2 Interaktionen
    Kreuzlingen TG
    werner schlegel
    «Zäher Tag»