Katzenhalterin aus Grabs SG kassiert Strafbefehl wegen Tierquälerei

Eine verletzte Hündin, abgemagerte Katzen und schlechte hygienische Zustände in der Wohnung: Was Kontrolleure Ende April in einer Wohnung in Grabs vorgefunden hatten, zog für eine Frau einen rechtskräftigen Strafbefehl nach sich. Ihr wird zudem zum Verhängnis, dass es nicht ihr erstes Vergehen ist.

Nach einer Kontrolle von Mitarbeitenden des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sieht sich eine 38-jährige Frau aus Grabs unter anderem mit einer Rechnung von 5700 Franken konfrontiert.
Denn die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zeichnet in einem Strafbefehl, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, das Bild von vernachlässigten und medizinisch ungenügend versorgten Tieren sowie stark mangelnder Hygiene.
Die Kontrolleure stiessen unter anderem auf eine Hündin, die an einer Backe ein zirka drei Zentimeter grosses Loch hatte. Auch ein ebenso grosser Riss am linken Ohr wurde festgestellt. Zu einem Tierarzt sei die Hundehalterin erst nach der Kontrolle gegangen, ist im Strafbefehl nachzulesen. Dort mussten die Wunden gereinigt und unter Narkose genäht werden.
Die Hundehalterin habe es «zumindest billigend in Kauf» genommen, dass die Hündin unter ungerechtfertigten Schmerzen leiden musste. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich um vorsätzliche Tierquälerei.
Hundekothaufen und Urinflecken in der Wohnung
Eine andere Hündin hatte lange Krallen. Zusätzlich waren die hygienischen Verhältnisse mangelhaft. «In der Wohnung roch es stark nach tierischen Ausscheidungen und der Boden war mit etlichen Hundekothaufen und Urinflecken verschmutzt», heisst es im Strafbefehl weiter.
Stubenreine Hunde würden ihr Geschäft nicht in der Wohnung verrichten, merkt die Staatsanwaltschaft weiter an. Die Hündin habe zu wenig Möglichkeiten gehabt, dafür nach draussen zu gehen. Wegen der mangelnden Hygiene kommt eine Übertretung des Tierschutzgesetzes hinzu.
Kritik gab es auch an der Versorgung der vier Katzen und an deren Gesundheitszustand. Die Tiere hatten kein Wasser zur Verfügung und die Halterin fütterte diese nicht genügend. Wie nach der Kontrolle in einer Tierarztpraxis festgestellt wurde, waren die Büsi abgemagert und von Parasiten befallen.
Frau lenkte alkoholisiert ein Fahrzeug
Zwar standen den Katzen gemäss Strafbefehl zwölf Kotschalen zur Verfügung. Allerdings beanstandeten die Kontrolleure, dass diese stark mit den Ausscheidungen der Tiere verschmutzt gewesen seien. Wegen der Mängel bei der Katzenhaltung wurde die Frau auch noch wegen mehrfacher vorsätzlicher Tierquälerei verurteilt.
Die Verstösse bei der Tierhaltung sind nicht das Einzige, was sich die Frau in jüngerer Zeit hat zuschulden kommen lassen. Die Staatsanwaltschaft verweist auf einen früheren Strafbefehl aus dem Januar. Diesen kassierte die Frau, weil sie alkoholisiert ein Fahrzeug gelenkt hatte.
Damals sprach die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Franken aus. Die Probezeit betrug zwei Jahre. Wegen des erneuten Strafbefehls widerruft die Staatsanwaltschaft die damals bedingt ausgesprochene Geldstrafe.
Die Rechnung kumuliert sich auf 5700 Franken
Die Staatsanwaltschaft entschied sich mit dem jüngsten Strafbefehl für folgendes: Unter Einbezug der Geldstrafe vom Januar und zusammen mit derjenigen wegen vorsätzlicher Tierquälerei wird die Frau zu einer Gesamtstrafe von 80 Tagessätzen à je 60 Franken verurteilt. Sie muss also 4800 Franken Geldstrafe bezahlen, ein Aufschub wird ihr nicht gewährt.
Obendrauf kommt eine Busse von 500 Franken wegen der mehrfachen Übertretung des Tierschutzgesetzes. Zusammen mit Gebühren und Auslagen, für welche die Tierhalterin aufkommen muss, resultiert eine Rechnung über 5700 Franken.






