Knast droht: Landwirtin schiesst auf Krähe – trifft aber Fenster

In Schachen bei Reute AR schoss eine Landwirtin auf eine Krähe, verfehlte sie aber. Nun hat sie eine Anzeige wegen Gefährdung des Lebens am Hals.

Kürzlich meldete eine Anwohnerin von Schachen bei Reute, dass sie ein Loch in einer Fensterscheibe festgestellt habe. Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden konnte dann ermitteln, dass eine benachbarte Landwirtin mit einem Kleinkalibergewehr – einem Flobert – auf eine Krähe geschossen hatte.
Der Schuss verfehlte das Tier jedoch und durchschlug die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses. Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei wollte die Landwirtin ihre Hühner beziehungsweise deren Eier vor dem Vogel schützen.
Das abgefeuerte Projektil durchschlug die Fensterscheibe eines benachbarten Wohnhauses. Anschliessend prallte es in einem Zimmer gegen eine Wand. Der entstandene Schaden wurde jedoch erst einige Tage nach dem Schuss festgestellt und der Polizei gemeldet.

Personen wurden beim Vorfall keine verletzt. Es entstand Sachschaden am betroffenen Wohnhaus. Die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden klärte daraufhin die Umstände des Vorfalls ab. Ebenfalls werden allfällige Verstösse gegen die Bestimmungen des Waffen-, Jagd- und Tierschutzrechts geprüft.
Maximalstrafe: fünf Jahre
Wie gross das Risiko gewesen wäre, dass Personen verletzt oder gar getötet hätten werden können, sei laut Michael Baumgartner, Mediensprecher Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden, schwierig abzuschätzen. «Es kommt dabei immer auch auf die Distanz an. Geht der Schuss durch eine Scheibe, ist schwer zu sagen, wie viel Restenergie noch vorhanden gewesen wäre», sagt Baumgartner.
Aber man müsse klar sagen, bei einem direkten Treffer sind Kleinkalibergewehre wie das Flobert gefährlich und hätten mehr Durchschlagskraft als Luftgewehre. Die 58-jährige Landwirtin wurde bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden wegen Gefährdung des Lebens angezeigt.

«Das geschieht immer dann, wenn eine grundsätzliche oder eine indirekte Gefährdung im Raum steht», sagt Baumgartner. Das Vergehen könnte bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe führen oder aber zu einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.
«Das ist aber die Maximalstrafe – die Staatsanwaltschaft fällt Urteile stets mit Einbezug der Vorgeschichte. Heisst, es wird geschaut, ob schon Vorstrafen vorliegen», meint Baumgartner.
Wohl ein Einzelfall
Der Mediensprecher sagt, in den vergangenen zehn Jahren habe es seines Wissens keine ähnlichen Vorfälle gegeben. «Es kann natürlich sein, dass die Wildhut schon solche Meldungen erhalten hat. Der Kantonspolizei ist aber nichts derartiges bekannt. Ich glaube, es handelt sich um einen Einzelfall.»
In der Medienmitteilung hatte die Kantonspolizei geschrieben, dass das Erlegen von Krähen in der Schweiz nicht generell verboten ist.
«Zwar zählen bestimmte Krähenarten zu den jagdbaren Vogelarten, jedoch dürfen sie nur unter Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Jagdvorschriften sowie durch entsprechend berechtigte Personen bejagt werden. Ein eigenmächtiges Beschiessen von Krähen zum Schutz von Hühnern oder deren Eiern ist daher nicht ohne Weiteres zulässig und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen», hiess es in der Mitteilung.
In diesem Fall werde die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob die Frau zum Schutz der Hühner, beziehungsweise der Eier auf die Krähe habe schiessen dürfen oder ob das ein Jäger unter Einhaltung des Jagdgesetzes hätte tun müssen.
«Das ist immer situationsabhängig.» Ob die Schützin über die geltenden jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften informiert war oder ob es Wissenslücken diesbezüglich gab, sei momentan Gegenstand der Ermittlung und Baumgartner kann dazu keine näheren Angaben machen. Baumgartner sieht nun auch keinen akuten Handlungsbedarf in der Aufklärung bezüglich Schusswaffen und deren Einsatz.
«Landwirtinnen und Landwirte erhalten vom Bauernverband in vielen Punkten Aufklärung, die auch rechtlicher Natur sind. Ich könnte mir vorstellen, dass auch solche Themen behandelt werden.» Das Schussloch in der Scheibe wurde von der Anwohnerin erst einige Tage nach dem missglückten Schuss auf die Krähe festgestellt.
Als die Patrouille vor Ort eintraf, prüfte sie zuerst das Fenster genau und entdeckte danach auch die Spuren an der Wand, wo das Projektil abgeprallt war. «So haben die Beamten schon Anhaltspunkte zum Schusskanal erhalten. Man kann dann eine Linie ziehen und erhält schon eine ungefähre, gute Richtung, woher der Schuss kommen musste», erläutert Baumgartner.
Als die Richtung feststand, machte sich die Patrouille auf, um die entsprechenden Liegenschaften beziehungsweise die Personen, die dort leben, aufzusuchen und zu befragen. Die Landwirtin kam daraufhin nicht in Untersuchungshaft, sie konnte zu Hause bleiben. «Das kommt auch immer auf die Situation an, ob es sich um eine Fahrlässigkeit handelt oder aber von der Person eine Gefahr ausgeht», sagt Baumgartner.
Ein anderer Fall in Lütisburg
Mitte Juni wurde in Lütisburg ein ähnlicher Fall bekannt. Dort hat Gemeinderat Thomas Rüegg ebenfalls mit einem Flobert auf Krähen geschossen – auch er hat ein Verfahren am Hals.
Gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» erläuterte er, dass er mehrere Obstbäume habe und am Waldrand wohne – er sprach von einer Krähenplage. Die Vögel würden ihm das Obst von den Bäumen fressen. Das habe ihm gestunken, meinte er gegenüber dem «Tagblatt».
Er habe zwei Schüsse auf die Krähen abgefeuert, aber nicht getroffen. Rüegg räumte gegenüber dem «Tagblatt» seinen Fehler ein. Sein Verhalten sei unbedacht gewesen.
Ihm sei bewusst, dass der Fall nicht harmlos sei, da er als Privater nicht auf Krähen schiessen dürfe. Das verstösst gegen das Jagdgesetz.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Herisauer Nachrichten» erschienen.





