Appenzellerland

Nonne will ihr Privatvermögen von Klosterverein zurück

Juli Rutsch
Juli Rutsch

Appenzell 23.10.2024 - 09:59

Der Fall um Schwester Scolastica und das Kloster Wonnenstein zieht weite Kreise. Die Nonne verklagt das Kloster, um ihr Privatvermögen zurückzubekommen.

Nonne Privatvermögen
Die letzte verbliebene Nonne im Kloster Wonnenstein fordert ihr Privatvermögen zurück. (Symbolbild) - Depositphotos

Die letzte verbliebene Nonne des Klosters Wonnenstein, Schwester Scolastica, kämpft vor Gericht um ihr Privatvermögen. Dieses hatte die heute 80-Jährige beim Eintritt ins Kloster mitgebracht und über Erbschaften sowie Schenkungen angesammelt.

Insgesamt handelt es sich um 56'000 Franken, die sie zuzüglich Zinsen zurückfordert. Diese Summe wurde der Klostergemeinschaft übergeben.

Schweizer Franken
Schwester Scolistica möchte ihr Privatvermögen wieder selber verwalten dürfen. - Depositphotos

Doch die existiert in ihrer ursprünglichen Form nicht mehr. Denn das Kloster wurde 2014 in einen zivilrechtlichen Verein umgewandelt, so «Tagblatt».

Nonne gegen Kloster: Für das Privatvermögen

Schwester Scolastica klagt gegen die Führung des Vereins, der aus den Altherren der Studentenverbindung Bodania besteht. Diese übernahmen die Verwaltung des Klosters und haben mittlerweile die Mehrheit im Vorstand.

Die Schwestern, einschliesslich Schwester Scolastica, verloren ihre Mitspracherechte und mussten den Vorstand verlassen. Sie sieht sich nun gezwungen, rechtliche Schritte einzuleiten, da sie kein Vertrauen mehr in die Vereinsführung habe.

Hintergründe des Rechtsstreits

Der Streit um das Vermögen von Schwester Scolastica beschäftigt nicht nur das Bezirksgericht Innerrhoden. Auch die Kesb und der Vatikan schauen sich den Fall an.

Das Gericht entschied gegen sie. Der Vorsitzende Richter erklärte, dass Schwester Scolastica mit ihrem Eintritt ins Kloster einen Nutzniesservertrag einging. Somit habe sie auf ihr Vermögen damals verzichtete.

Gericht Schweiz
Das Gericht hat den Antrag der Nonne, ihr Privatvermögen zurückzubekommen, abgelehnt. - Depositphotos

Ihr Vermögen bleibt denmach fremdverwaltet. Auch ihre AHV-Rente in Höhe von 29'100 Franken muss sie laut «FM1Today» abtreten.

Moderner Betrug unter dem Deckmantel der Kirche

Die Unterstützer von Schwester Scolastica sehen den Fall als modernen Enkeltrickbetrug an. Sie werfen der Vereinsführung vor, durch einen eleganten Rechtskleidwechsel die Kontrolle über das Kloster an sich gerissen zu haben.

Sollte die Nonne ihr Privatvermögen wiederbekommen dürfen?

Trotz der Abweisung ihrer Klage bleibt der Fall weiterhin brisant und könnte noch weitere Instanzen beschäftigen.

Reaktionen und Ausblick

Die Entscheidung des Gerichts hat für viel Aufsehen gesorgt. Die Unterstützer von Schwester Scolastica stärken ihr weiterhin den Rücken.

Sie sind entschlossen, für ihre Rechte zu kämpfen und sehen in dem Urteil einen weiteren Schritt in einem langwierigen Rechtsstreit. Ob Schwester Scolastica weitere rechtliche Schritte einleiten wird, bleibt abzuwarten.

Weiterlesen

verrechnungssteuer-reform

Mehr aus Appenzellerland

Mehr aus Ost

de
1 Interaktionen
Ruth Keller-Gätzi
5 Interaktionen