Schaffhauser Regierungsrat lehnt Wahlbeschwerde gegen Ständerat ab

Keystone-SDA
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Schaffhauserland,

Der Schaffhauser Regierungsrat hat die Wahlbeschwerden gegen den Ständerat Simon Stocker abgelehnt.

Schaffhauser
Simon Stocker (SP) eroberte den Ständeratssitz von Minder im zweiten Wahlgang am 19. November 2023. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI

Der Schaffhauser Regierungsrat hat eine Wahlbeschwerde gegen den neu gewählten Ständerat Simon Stocker (SP) abgewiesen. Die Beschwerdeführer machten geltend, Stocker habe seinen Lebensmittelpunkt nicht im Kanton Schaffhausen und sei deshalb gar nicht wählbar.

Der Regierungsrat hat die Beschwerde abgewiesen und ihr auch keine aufschiebende Wirkung gegeben, wie er am Dienstag mitteilte.

Der am Montag als Ständerat vereidigte Stocker kann also weiterhin an der Session teilnehmen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann an das Schaffhauser Obergericht und danach an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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