Sent-Prozess: Beschuldigter bereut Tat – bleibt aber bei Vorwürfen

In der Verhandlung vor einem Bündner Regionalgericht hat der Beschuldigte Reue für seine Tat gezeigt. Er griff 2024 in Samnaun GR ein Kind an und verletzte dieses mit einem Beil schwer. Dass er wahnhafte Vorstellung gehabt habe, bestreitet er aber.

Gemäss Schilderungen in der Anklageschrift ging der Beschuldigte seit mehreren Jahren aufgrund einer wahnhaften Störung davon aus, dass die ebenfalls in Samnaun ansässige Familie des Kindes ihn via Abwasser- und Luftsystem chronisch vergifte. Am Morgen des 13. Novembers 2024 habe er deshalb den Entschluss gefasst, dass es so nicht weitergehen könne. Er griff daraufhin das Kind auf dessen Schulweg an, um die Familie dazu zu bewegen, mit der «Vergasung und Vergiftung» aufzuhören, wie er vor Gericht erklärte. Für diese Vorwürfe gibt es gemäss Anklageschrift der Staatsanwaltschaft jedoch keinerlei Beweise.
Der Beschuldigte zeigte sich vor dem Regionalgericht Engiadina Bassa/Val Müstair am Donnerstag weiterhin davon überzeugt, dass die Familie des Kindes ihn vergiften wollte, um an sein Haus zu gelangen. Die Polizei habe ihn nicht ernst genommen. Er sagte aber auch, dass er aus heutiger Sicht nicht mehr so handeln würde: «Mein Verhalten war fürchterlich, schrecklich. Ich muss mich beim Buben entschuldigen.» Er habe ihn nicht töten, sondern verletzen wollen. Zudem habe er sich während der Tat in einem aufgewühlten Zustand befunden und nicht mehr nachgedacht.
Zur Anklageschrift, in der von mindestens elf Schlägen mit dem Beil gegen das Kind die Rede ist, sagte er, dass er sich nur an fünf bis sechs Schläge erinnern könne und nicht mehr genau wisse, wann das Kind zu Boden gegangen sei.






