Somedia verliert Markeneintrag «Radio Grischa»

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Chur,

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum löschte die Marke «Radio Grischa» von Somedia wegen Nichtgebrauchs aus dem Markenregister.

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Ein Standort des Südostschweizer Medienhaus Somedia. (Archivbild) - keystone

Im erbitterten Kampf um eine Radiokonzession in Graubünden zwischen dem Zürcher Medienunternehmer Roger Schawinski und dem Bündner Medienhaus Somedia hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum ein weiteres Kapitel geschrieben. Die Marke «Radio Grischa» von Somedia wurde wegen Nichtgebrauchs aus dem Markenregister gelöscht.

Wie die Radio Alpin Grischa AG von Schawinski und seinem Geschäftspartner Stefan Bühler am Mittwoch mitteilte, gab das für Markenrechte zuständige Institut damit ihrem Antrag statt. Das Institut für Geistiges Eigentum IGE habe den Markenschutz für «Radio Grischa» aufhoben, schrieben Schawinski und Bühler.

«Es besteht eine überwiegende Wahrscheinlichkeit zur Annahme, dass die strittige Marke von der Markeninhaberin in der Schweiz im relevanten Zeitraum für die beanspruchten Dienstleistungen nicht rechtserhaltend gebraucht wurde», schrieb das IGE in seiner Verfügung. Weiter sei auch nicht ersichtlich, dass die Marke in der Schweiz beworben wurde.

Auswirkungen des IGE-Entscheids zur Marke «Radio Grischa» bleiben unklar

Unklar ist allerdings, welche Auswirkungen der IGE-Entscheid hat. Die Marke «Radio Grischa» war laut der IGE-Verfügung zum Entscheidungszeitpunkt nur noch für die «technische Verbreitung und die Ausstrahlung von Radiosendungen» eingetragen, nicht aber für die «Produktion von Radioprogrammen».

Zudem hat Radio Alpin Grischa die vom Bund erteilte Sendekonzession aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes noch vor seinem Sendestart wieder an die Somedia verloren. Letztere hatte sich im Januar beim Gericht durchgesetzt mit der Argumentation, dass Radio Alpin Grischa zu viele Auszubildende beschäftigen will im Verhältnis zu qualifizierten Medienschaffenden.

Damit seien die Konzessionsvoraussetzungen nicht gegeben, hatte das Gericht geurteilt. Radio Alpin hat gegen das Urteil ein Revisionsgesuch eingereicht.

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