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    St. Gallen: Mutter wird angezeigt – wegen Geschenk für Sohn

    Redaktion
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    Stadt St. Gallen,

    Eine Mutter schenkt ihrem Sohn eine Wasserpistole – und wird gerichtlich verurteilt. Die Pistole war einer Glock 18 nachempfunden und galt als Imitationswaffe.

    waffe
    Schlagring, klar. Messer, klar. Wasserpistole? Ja, auch die darf nicht ins Handgepäck. Denn sie gilt als waffenähnlicher Gegenstand. - Axel Heimken/dpa/dpa-tmn

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine nordmazedonische Mutter erhielt eine bedingte Geldstrafe mit zwei Jahren Probezeit.
    • Sie bestellte ihrem Sohn eine Wasserpistole in Optik einer Glock 18.
    • Die Wasserpistole gilt in der Schweiz als Imitationswaffe und daher als echte Waffe.

    Eine Mutter aus Nordmazedonien bestellte im August für ihren Sohn eine Wasserpistole als Geburtstagsgeschenk, nichts Ungewöhnlicheres könnte man sich vorstellen. Doch stolperte sie über einen juristischen Stolperdraht, der sich als fatal herausstellen sollte. Denn die Wasserpistole in Form einer Glock 18, die der Junge sich wünschte, gilt in der Schweiz als Imitationswaffe.

    In der Schweiz gelten Spielzeugwaffen mit Verwechslungsgefahr, sogenannte Imitationswaffen, als echte Waffen. Wie das «Tagblatt» berichtet, wusste die Frau nichts von diesem Verbot und bestellte die Pistole auf Amazon. Das Postcenter fing die Sendung ab und erstattete Anzeige gegen sie.

    Strafbefehl wegen Verstoss gegen das Waffenschutzgesetz

    Mitte November wurde ein Strafbefehl gegen die Frau erlassen. Sie hatte mehrfach gegen das Waffenschutzgesetz verstossen, indem sie eine Imitationswaffe mit Verwechslungsgefahr eingeführt hatte. Eine Einfuhr ohne Bewilligung ist verboten, ebenso wie das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit.

    Die Beschuldigte hatte sich nie über die Rechtslage informiert oder Rat im Internet gesucht, sei jedoch dazu verpflichtet gewesen. Die Staatsanwaltschaft verurteilte sie daher zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 70 Franken auf zweijähriger Probezeit. Denn hätte sie sich informiert, hätte sie dem Urteil zufolge erfahren, dass diese Wasserpistole in der Schweiz verboten ist. Sie muss auch die Verfahrenskosten in Höhe von 400 Franken tragen.

    Wasserpistole Glock 18
    Die beanstandete Wasserpistole Glock 18. - zvg

    In der Schweiz gelten Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können, als Waffen. Spielzeugpistolen müssen daher auf den ersten Blick als solche erkennbar sein. Beispielsweise, indem sie ein transparentes Gehäuse aufweisen.

    Hanspeter Krüsi, Mediensprecher der Kantonspolizei St. Gallen, berichtet gegenüber dem «Tagblatt» von einem Anstieg solcher Fälle. Im Jahr 2023 wurden 141 Zollpakete gemeldet, deren Inhalt nach Waffengesetz als Waffe eingestuft wurde.

    Verantwortung liegt beim Käufer

    Jeder ist in der Schweiz selbst dafür verantwortlich, sich über im Internet bestellte Waren zu informieren laut Hanspeter Krüsi. Es läge in der Verantwortung des Käufers, die Voraussetzungen dafür abzuklären und sich über Erwerb und Einfuhr zu informieren.

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