St. Gallen

    St. Galler Gericht verurteilt Ex-Angestellte der Staatsanwaltschaft

    Keystone-SDA Regional
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    Stadt St. Gallen,

    Das Kreisgericht St. Gallen hat am Freitag eine ehemalige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft wegen Amtsgeheimnisverletzung und Urkundenfälschung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 120 Franken verurteilt. Sie verriet ihrem Bruder geheime Informationen zu laufenden Strafverfahren.

    Eine ehemalige Mitarbeiter der St. Galler Staatsanwaltschaft wurde am Freitag vom Kreisgericht St. Gallen wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Sie teilte ihrem Bruder Informationen...
    Eine ehemalige Mitarbeiter der St. Galler Staatsanwaltschaft wurde am Freitag vom Kreisgericht St. Gallen wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt. Sie teilte ihrem Bruder Informationen... - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

    Ihn bestrafte das Gericht wegen mehrfacher Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses zu 55 Tagessätzen zu 90 Franken bedingt.

    Das Gericht blieb in seinen Urteilen deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese verlangte nebst Geldstrafen auch bedingte Haftstrafen von 24 Monaten für die Frau sowie 15 Monate für ihren Bruder.

    Das Geschwisterpaar zeigte sich vor Gericht geständig. «Die Vorwürfe stimmen», sagte die Beschuldigte zum Richter. Sie habe das Stillschweigegebot verletzt. «Es war dumm von mir, ich bereue es», erklärte die heute 24-Jährige.

    Infos von Polizei und Staatsanwaltschaft

    Die ehemalige Sachbearbeiterin in der Abteilung Rechnungswesen der Staatsanwaltschaft St. Gallen hatte Zugriff auf Journaleinträge der Polizei sowie auf ein System, auf dem die Staatsanwaltschaft ihre Fälle ablegt.

    Die Frau wurde von ihrem Bruder zu den Amtsgeheimnisverletzungen angestiftet. Immer wieder bat er per Handy-Chats nach Informationen zu Strafverfahren über Personen aus seinem Bekanntenkreis. Es waren Mitglieder einer kriminellen und gewalttätigen Jugendgruppe aus jenem Quartier in St. Gallen, in dem auch die beiden Beschuldigten wohnen. Der Bruder war jedoch nicht selber in die Strafverfahren verwickelt, wie vor Gericht bekannt wurde.

    «Aus Neugier», wie der Verteidiger des Bruders vor Gericht ausführte, habe sein Mandant die Informationen verlangt. Seine Schwester erteilte ihm so etwa Auskünfte über den Verfahrensstand einer Messerstecherei, Hausdurchsuchungen oder beschlagnahmte Gegenstände. Acht solcher Fälle von Amtsgeheimnisverletzungen listete die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage auf.

    Staatsanwaltschaft spricht von hoher krimineller Energie

    Die beiden Beschuldigten hätten den reibungslosen Justizbetrieb beschädigt, sagte die Staatsanwältin vor Gericht. Die ehemalige Mitarbeiterin habe zwar kein Strafverfahren bewusst manipuliert, dennoch aber mit «hoher krimineller Energie» gehandelt.

    Dem widersprach der Anwalt der jungen Frau. Er stellte klar, dass sich seine Mandantin selber keine Vorteile verschaffte und sich auch nicht bereicherte. Ausserdem seien die Informationen nicht publik gemacht worden, sondern lediglich an ihren Bruder – und in einem Fall an eine Tante – geflossen.

    Eine Haftstrafe sei unverhältnismässig, so die Verteidigung. Beide Beschuldigten seien geständig und einsichtig. Deshalb wurde beim Gericht lediglich eine bedingte Geldstrafe beantragt: für die Frau 50 Tagessätze zu 100 Franken, für ihren Bruder 30 Tagessätze zu 60 Franken.

    Beschuldigten einen Vorteil verschafft

    Der Richter stellte in der mündlichen Urteilsbegründung fest, dass die Frau über ihren Bruder indirekt einen Personenkreis mit Informationen belieferte, der in ein Strafverfahren involviert war. Dadurch habe sie den Betroffenen einen «taktischen Vorteil» verschafft.

    Eine grosse Störung der Strafverfahren sei damit aber nicht begangen worden. «Die Tat liegt nicht im Bereich einer Freiheitsstrafe», so der Richter.

    Diplom einer Ausbildung gefälscht

    Die ehemalige Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft war zudem wegen Urkundenfälschung angeklagt. Sie änderte das Notenblatt einer absolvierten Ausbildung auf eine Punktzahl mit der Gesamtnote 5,1 und dem Ergebnis «Die Prüfung gilt als bestanden». Ursprünglich fiel sie laut Anklage mit der Note 3,0 durch die Prüfung.

    Die Frau wurde schliesslich bei der Staatsanwaltschaft freigestellt und kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis, wie sie vor Gericht erklärte. In ihrem Schlusswort bezeichnete sie es als Dummheit, was sie getan hatte. «Ich bin schuldig.»

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