St. Galler Rheintal: Personal weckt Einbrecher (32) in Restaurant

Sandra Morgenroth
Sandra Morgenroth

Werdenberg 15.07.2024 - 10:16

Ein Einbrecher entwendet weder Geld noch Wertsachen – nutzt ein Restaurant aber als seinen Schlafplatz. Nun wurde der Mann verurteilt.

Restaurant
Ein Einbrecher hat sich unbefugt Zutritt in ein Restaurant verschafft und ist bei der Aktion eingeschlafen. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Im März 2024 wurde ein Einbrecher in einem Restaurant im St. Galler Rheintal entdeckt.
  • Der 32-jährige Mann stahl nichts, legte sich aber im Restaurant schlafen.
  • Er wurde jetzt zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Ein 32-jähriger Mann hat während eines Einbruchsversuchs einen Ort zum Schlafen gefunden – und zwar in einem Restaurant im St. Galler Rheintal. «20 Minuten» berichtet darüber.

Der Vorfall ereignete sich an einem Samstag im März 2024. Der Mann brach die Tür des Restaurants mit einem unbekannten Werkzeug auf. Anstatt Geld oder Wertsachen zu stehlen, entschied er sich jedoch für eine Pause. Daraufhin legte er sich zum Schlafen auf eine Bank im Gästebereich.

Am nächsten Morgen wurde der schlafende Einbrecher vom Personal des Restaurants entdeckt. Der Schaden durch den Einbruch belief sich auf rund 2000 Franken.

Strafbefehl gegen den ungebetenen Gast

Nach dem Vorfall wurde der Mann von der St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilt. Er habe durch das Aufbrechen der Eingangstür Schaden am Restaurant in Kauf genommen, so die Staatsanwaltschaft. Zusätzlich zur Sachbeschädigung wurde er laut «20 Minuten» auch wegen Hausfriedensbruchs verurteilt.

Gehst du gerne ins Restaurant?

Sanktioniert wurde der 32-Jährige mit einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à je 30 Franken, insgesamt also 1800 Franken. Zusätzlich wurde ihm eine Busse von 360 Franken sowie die Verfahrenskosten von 650 weiteren Franken auferlegt.

Das Restaurant hat zudem eine Zivilforderung in Höhe von über 2000 Franken gestellt, die auf dem Zivilweg geklärt wird. Der Strafbefehl gegen den Mann ist noch nicht rechtskräftig.

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