St. Galler Staatsanwaltschaft stellt Missbrauchs-Verfahren ein

Keystone-SDA Regional
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Stadt St. Gallen,

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat fünf Verfahren eingestellt oder nicht angenommen. Sie betreffen Anzeigen, die nach der Veröffentlichung des Berichts über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche eingereicht wurden.

Nach der Veröffentlichung des Berichts über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche gingen bei der St. Galler Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen ein. (Archivbild)
Nach der Veröffentlichung des Berichts über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche gingen bei der St. Galler Staatsanwaltschaft mehrere Anzeigen ein. (Archivbild) - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Im September 2023 war die Pilotstudie der Universität Zürich über den sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz veröffentlicht worden. Danach seien vier Anzeigen von den Bistümern Chur und St. Gallen eingegangen, teilte die St. Galler Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Eine Privatperson habe eine weitere Anzeige gegen einen ausländischen Priester eingereicht. Die Staatsanwaltschaft befasste sich danach mit fünf beschuldigten Priestern – alle sind über 80 Jahre alt – und zehn geschädigten Personen.

In der Mitteilung wird detailliert ausgeführt, wieso die Anzeigen letztlich zu keinen Anklagen führten. Die Gründe sind sehr unterschiedlich. Eine Schwierigkeit sei gewesen, dass sich die Staatsanwaltschaft auf Akten der Kirche abstützen musste, erklärte Leo-Philippe Menzel, Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Teilweise wurden darin statt der richtigen Namen Pseudonyme verwendet. Die Akten waren teilweise «nicht sauber geführt» – gewisse handschriftliche Aktenstücke mussten zuerst entziffert werden – und die Angaben seien unvollständig gewesen. Die betroffenen Personen mussten zuerst ausfindig gemacht werden.

In zwei von den fünf Fällen hat die Anklagekammer das Gesuch der Staatsanwaltschaft nicht bewilligt. Für Verfahren gegen Mitarbeitende einer öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchgemeinde braucht es aber zuerst eine «Ermächtigung» durch die Anklagekammer.

Die Gründe für die Ablehnung: Einer der beschuldigten Priester beging die ihm vorgeworfenen Handlungen nicht als Mitarbeiter der Kirche. Danach prüfte die Staatsanwaltschaft den Verdacht wegen sexueller Handlungen mit Kindern und Inzest. Die Verjährung war aber bereits eingetreten.

Der zweite ablehnende Entscheid der Anklagekammer betraf einen Priester, der «krankheitshalber unwiederbringlich die Verhandlungsfähigkeit verloren hatte», wie es in der Mitteilung heisst. Eine Strafverfolgung war damit nicht mehr möglich. Mittlerweile sei der Mann gestorben.

Eine weitere der fünf Anzeigen wurde nicht weiterverfolgt, weil die Staatsanwaltschaft Augsburg in Deutschland das Verfahren wegen sexueller Nötigung übernahm. Dort wurde es inzwischen eingestellt. Dabei ging es um die Anzeige der Privatperson.

Damit wurden noch Anklagen gegen zwei beschuldigte Priester geprüft. Bei vier von zehn Sachverhalten wegen sexueller Handlungen mit Kindern ergab sich die Verjährung direkt aus den Akten. Bei den anderen Vorwürfen seien die Tatumstände «zur Verdichtung der Verdachtslage» abgeklärt worden.

Die Untersuchungen seien «zeitintensiv und komplex» gewesen, so Menzel. Die beschuldigten Priester hätten die Vorwürfe bestritten. Von den Opfern, die zur Tatzeit noch Kinder waren, liessen sich die Sachverhalte nicht hinreichend konkretisieren.

Einzelne der Betroffenen seien nicht in der Lage gewesen, sich an die für die Untersuchung relevanten Geschehnisse zu erinnern oder diese zeitlich genau einzuordnen. Andere signalisierten ihr Desinteresse an einer – teilweise nochmaligen – Konfrontation mit dem Thema, das sie als längst abgeschlossen erachteten.

Ohne entsprechende Aussagen von Geschädigten habe sich trotz gründlicher Untersuchungen keine Anzeige so weit konkretisieren lassen, «dass eine Anklage gegen die beschuldigten Priester erfolgte», fasste die Staatsanwaltschaft die Erkenntnisse zusammen. Deshalb wurden die Verfahren eingestellt.

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