Staatsanwalt erhebt Anklage gegen Schaffhauser Ex-Schulzahnärzte

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Schaffhauserland,

Zwei ehemalige Schaffhauser Schulzahnärzte stehen unter Betrugsverdacht. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt hat nun Anklage erhoben.

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Der Ursprung der Schaffhauser Schulzahnklinik-Affäre liegt Jahre zurück. (Symbolbild) - dpa

Ein ausserordentlicher Staatsanwalt hat Anklage gegen zwei ehemalige Schaffhauser Schulzahnärzte erhoben. Eine der beiden beschuldigten Personen soll sich unter anderem des gewerbsmässigen Betrugs, der Urkundenfälschung und der ungetreuen Amtsführung schuldig gemacht haben. Der anderen Person wird ungetreue Amtsführung vorgeworfen.

Der ausserordentliche ausserkantonale Staatsanwalt habe nach «sehr umfangreichen Beweiserhebungen» das Untersuchungsverfahren gegen die beiden Personen mit einer Anklageerhebung beim Kantonsgericht Schaffhausen abgeschlossen, teilte die Staatsanwaltschaft Schaffhausen am Mittwoch mit. Für beide Personen gelte die Unschuldsvermutung.

Das Verfahren gegen einen dritten Zahnarzt wegen Betrugs und weiterer Delikte hingegen wurde rechtskräftig eingestellt, heisst es in der Medienmitteilung weiter.

Schulzahnklinik-Affäre liegt Jahre zurück

Der Ursprung der Schaffhauser Schulzahnklinik-Affäre liegt Jahre zurück. 2018 hatte die Geschäftsprüfungskommission des Kantonsrats (GPK) eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) wegen der Unregelmässigkeiten gefordert – die erste in der Geschichte des Kantons.

Gleichzeitig eröffnete die Schaffhauser Staatsanwaltschaft gegen mehrere Personen der Schulzahnklinik Strafverfahren wegen mehrerer Delikte Strafverfahren.

Gut eineinhalb Jahre später kritisierte die PUK die Missstände an der Schulzahnklinik und bestätigte die Unregelmässigkeiten. Gravierende Vorwürfe wurden aber keine erhoben.

Zwar wurde der verantwortliche Regierungsrat Christian Amsler (FDP), der mitten im Wahlkampf steckte, vorübergehend etwas entlastet. Zwei Monate später verpasste er nach zehn Jahren im Amt die Wiederwahl in die Schaffhauser Kantonsregierung dennoch klar.

Leiter der Schulzahnklinik finanziell profitiert

Die PUK kritisierte in ihrem Bericht unter anderem, dass der frühere Leiter der Schulzahnklinik diese mehr als Privat-, denn als Staatsbetrieb geführt habe. Ein Angestellter der Schulzahnklinik habe etwa Patienten abgeworben und in der privaten Praxis des Schulzahnklinik-Leiters, wo er ebenfalls tätig war, weiter behandelt.

Der Leiter der Schulzahnklinik habe davon finanziell profitiert, als er seine Praxis 2012 an jenen Angestellten verkauft habe. Der Betrieb einer privaten Praxis neben seiner Tätigkeit an der Schulzahnklinik wurde 2003 bewilligt – allerdings mit der Einschränkung, dass dort nur Erwachsene behandelt werden dürften.

Dem Kanton hingegen ist wegen der Abwerbungen laut dem PUK-Bericht ein nicht genau bezifferbarer Schaden entstanden. Der Umsatzverlust für die Jahre 2009 bis 2018 liege zwischen 590'000 bis 1,3 Millionen Franken. Da es sich um viele Fälle mit einem relativ hohen Kostendeckungsgrad gehandelt habe, sei davon auszugehen, dass der Schulzahnklinik Gewinne entgangen seien.

Vorwürfe und Mängel

Der PUK-Bericht bestätigte auch Vorwürfe zu unzulässigen Vergünstigungen, welche die Angestellten erhalten hätten, sowie zum Einsatz von Weichspangen, deren Nutzen umstritten ist.

Mängel ortet der PUK-Bericht zudem in der Aufsicht über die Schulzahnklinik: Hätte diese besser funktioniert, wären die Missstände viel früher aufgedeckt worden.

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