Süchtiger Ostschweizer Arzt stellt sich Medikamentenrezepte aus

Keystone-SDA Regional
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Stadt St. Gallen,

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat den ehemaligen Assistenzarzt einer Privatklinik in der Ostschweiz wegen Urkundenfälschung und Identitätsmissbrauch bestraft. Er stellte sich selbst Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente aus, um seine Arzneimittelabhängigkeit zu stillen.

Der Assistenzarzt stellte Rezepte für Medikamente aus, die er selber bezog. (Symbolbild)
Der Assistenzarzt stellte Rezepte für Medikamente aus, die er selber bezog. (Symbolbild) - KEYSTONE/DPA/JENS KALAENE

Der heute 38-jährige Mediziner besorgte sich die Medikamente in Apotheken, indem er seine eigenhändig ausgestellten Rezepte vorlegte. Dafür benutzte er Rezeptblöcke der Privatklinik, in der er angestellt war. In einzelnen Fällen setzte er den Namen eines anderen Klinikarztes darunter und fälschte dessen Unterschrift.

Auf diese Weise bezog der medikamentenabhängige Beschuldigte in verschiedenen Apotheken der Schweiz diverse starke Schlafmittel, Beruhigungsmittel, Narkosemittel, Antidepressiva, Aufputschmittel, Opiate oder Medikamente zur Behandlung von Alzheimer-Demenz sowie Schizophrenie.

Sein Vorhaben kostete ihn den Job. Als die Ostschweizer Privatklinik als Arbeitgeberin des Assistenzarztes merkte, was dieser im Schilde führte, kündigte sie ihm sein Arbeitsverhältnis fristlos.

Seine gefälschten Rezepte benutzte er während rund eines halben Jahrs nach seiner Kündigung weiter, wie aus einem Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft hervorgeht. Die Aufforderung, die entwendeten Rezeptblöcke zurückzubringen, ignorierte er. Stattdessen fälschte er weiter Rezepte für verschreibungspflichtige Medikamente. Auch gelang es ihm laut Strafbefehl zunächst, bei seiner ehemaligen Arbeitgeberin die Login-Daten für E-Rezepte weiter zu nutzen.

Schliesslich bezog der Mann zwischen März und August 2025 in rund einem Dutzend Apotheken zahlreiche Medikamentenpackungen. In einer Praxis in St. Gallen erhielt er bei einem Arzttermin ein Rezept für eine Packung Attetin à 30 Stück.

Dieses Rezept änderte der Beschuldigte auf vier Packungen à 130 Stück ab und wollte das Medikament in einer Apotheke in Winterthur beziehen. Dort war eine solch grosse Menge laut Strafbefehl nicht vorrätig. Der Apothekenleitung erschien das Rezept ungewöhnlich. Deshalb hielt sie Rücksprache mit der Arztpraxis. Dabei flog die nachträgliche Abänderung des Rezepts auf.

Auch in anderen Apotheken lief nicht alles rund. In Basel verweigerten Apothekenangestellte dem Mann einen Medikamentenbezug, weil das Rezept als ungültig eingestuft wurde. Aufgrund der unüblich grossen Menge an Medikamenten für eine Einzelperson schöpfte auch eine Apotheke in Zürich Verdacht. Nach Rücksprache mit der Ostschweizer Privatklinik, der vermeintlichen Ausstellerin des Rezepts, wurde das Rezept als Fälschung erkannt.

In Wil SG wurde dem Mann die Herausgabe von Medikamenten aufgrund einer Meldung der Kantonsapotheke verweigert. Diese wies darauf hin, dass der Beschuldigte versuchte, mittels gefälschter Rezepte Medikamente zu beziehen.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen sprach den Mann schliesslich wegen mehrfacher Urkundenfälschung und mehrfachen Identitätsmissbrauchs schuldig. Sie sprach eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 130 Franken aus.

Hinzu kam eine Busse von 4800 Franken, die bei Nichtbezahlung in eine Ersatzfreiheitsstrafe von 37 Tagen umgewandelt wird. Auch muss der Mann Gebühren der Staatsanwaltschaft und der Polizei von 2000 Franken bezahlen.

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