Zu viel Geld fürs Gas: Weitere Ohrfeige für den St. Galler Stadtrat

Das Verwaltungsgericht St. Gallen rügt die Stadt, weil im Jahr 2022 und 2023 1,2 Millionen Franken Gasgebühren in die Stadtkasse flossen.

Erst rügt der Kanton den St. Galler Stadtrat wegen Kompetenzüberschreitungen in Höhe von 133 Millionen Franken. Nun folgt das Verwaltungsgericht in einer anderen Sache. Wieder steht der Stadtrat in der Kritik.
Diesmal bei den Gasgebühren. Es sind verschiedene Verfahren. Zwei unterschiedliche Vorwürfe. Aber ein und derselbe Stadtrat.
Kostendeckung wird nicht belegt
Im aktuellen Entscheid geht es um die Gasgebühren der Stadtwerke St. Gallen. Das Verwaltungsgericht sieht einen Verstoss gegen das Kostendeckungsprinzip. Die Richter halten fest, die Stadt habe nicht genügend belegt, dass die Einnahmen aus den Gasgebühren tatsächlich nur zur Deckung der Kosten verwendet wurden.
Im Urteil des Verwaltungsgerichts steht: «Die Überprüfung des Kostendeckungsprinzips darf nicht aufgrund allgemeiner Angaben erfolgen. Vielmehr erfordert sie eine konkrete Prüfung der Buchhaltung des betreffenden Gemeinwesens. Dieses trägt die Beweislast für die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips. Die Stadt St. Gallen vermag für die umstrittene Abrechnungsperiode insbesondere nicht nachvollziehbar zu entkräften, dass die Ablieferung (…) auch fiskalische Zwecke verfolgt; ferner vermag sie aufgrund der fehlenden kalkulatorischen Trennung von Monopolbereich und Vertragsbereich nicht darzulegen, dass die erhobene Gebühr mit dem Kostendeckungsprinzip zu vereinbaren ist. Deshalb ist die von ihr erhobene Gebühr um die gesamte Höhe der Ablieferung zu korrigieren.»
Loch im Stadthaushalt befürchtet
In den Jahren 2022 und 2023 flossen rund 1,2 Millionen Franken aus Gasgebühren in die allgemeine Stadtkasse. Damit wird von einer verdeckten Steuer ohne gesetzliche Grundlage gesprochen.
Die SVP-Stadtparlamentarier René Neuweiler, Donat Kuratli und David Vosseler sehen darin mehr als einen Einzelfall. Sie kritisieren, dass die Stadt die Gewinne durch die Gaspreise in den eigenen Haushalt überführt und frei verwendet.
Der Stadtrat wendet dieses System der «Ablieferungen» seit Jahren an, um die Stadtkasse zu entlasten. Die Stadtwerke überweisen der Stadt jedes Jahr Millionenbeträge, fest im Budget eingeplant.
Dieses Konzept stehe nun grundsätzlich in Frage. Die Parlamentarier warnen vor einem strukturellen Loch im Stadthaushalt, sollte dieses System wegfallen.
Stadtrat ignorierte Warnung
Besonders brisant sei, dass die Preisüberwachung bereits im Dezember 2023 empfohlen habe, auf die Entschädigung für die Nutzung öffentlichen Grunds zu verzichten. Der Stadtrat habe dies abgelehnt und im Dezember 2025 erneut bestätigt. Die umstrittene Praxis bestehe damit weiter.
Die drei Parlamentarier sprechen von einem weiteren Problem in einer Reihe von Skandalen. Sie verweisen auf den bereits bekannten Pensionskassenskandal von rund 133 Millionen Franken. Nun komme ein neues Problem hinzu.
Einfache Anfrage an den Stadtrat
In ihrer Einfachen Anfrage wird der Ton deutlich. Sie schreiben an den Stadtrat, es stelle sich die Frage, «wie er den Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 26. Mai beurteilt» und ob er «die Einschätzung teile, dass ein Weiterzug des Urteils den Schaden für die Stadt nur vergrössern würde – sowohl finanziell als auch reputationsmässig». Weiter fragen sie, ob der Stadtrat bereit sei, «auf einen Weiterzug zu verzichten».
Auch die finanziellen Folgen stehen im Zentrum. Die Parlamentarier wollen wissen, ob das Gebührenmodell angepasst wird, ob Rückzahlungen erfolgen und ob diese «an alle Gebührenzahlenden oder nur an diejenigen, welche den Rechtsweg beschritten haben» gehen sollen.

Das Ganze ins Rollen brachte ein Hausbesitzer in der Stadt St. Gallen. Er störte sich an der Höhe der städtischen Gasgebühren.
Zudem geht es um das grosse Ganze. Die drei Parlamentarier fragen, welche politischen und persönlichen Konsequenzen der Gesamtstadtrat aus den sich häufenden Skandalen zieht.
Oder mit anderen Worten: Neuweiler, Kuratli und Vosseler richten implizit eine Rücktrittsforderung an den Gesamtstadtrat. Sie schreiben, dass sie sich ernsthafte Sorgen machen und fragen, ob der Gesamtstadtrat angesichts der aktuellen Häufung von Urteilen gegen seine Entscheide sowie von Problemen und Skandalen «noch Herr der Lage ist».
Die Antworten des Stadtrats stehen aus.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.









