Rheintal

    Eichberg bittet, Hecken und Sträucher zurückzuschneiden

    Nau.ch Lokal
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    Durch hervorragende Äste oder zu gross gewachsene Hecken und Sträucher kommt es häufig zu Sichtbeeinträchtigungen.

    Sträuche und Bäume zurückschneiden.
    Sträuche und Bäume zurückschneiden. - depositphotos

    Wie die Gemeinde Eichberg mitteilt, werden die Grundeigentümer gebeten, auf ihrem Grundstück alle überragenden und sichtbehindernden Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände im Strassen- beziehungsweise Ein- und Ausfahrtsbereich einer öffentlichen Strasse zurückzuschneiden.

    Diese Massnahme dient der Verkehrssicherheit. Es ist aber auch ein Schutz vor rechtlichen Problemen: Grundeigentümer können zur Verantwortung gezogen werden, wenn es wegen Sichtbehinderungen durch Pflanzen entlang der Parzellengrenze zu Schäden oder Unfällen kommt.

    Der Strassenabstand für Lebhäge, Zierbäume sowie Sträucher ist 0,6 Meter bis zu einer Höhe von 1,8 Meter Höhe. Dazu kommen die Sichtwinkel, welche zu beachten sind. Weitere Informationen erhält man beim Bauamt Eichberg.

    Überragende Äste und eindringende Wurzeln kann der Nachbar, wenn diese sein Eigentum schädigen und auf seine Beschwerde hin nicht binnen angemessener Frist beseitigt werden, kappen und für sich behalten.

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