Appenzellerland

    Appenzell: Parkieren an Skitagen wird kostenlos

    Ratskanzlei Kanton Appenzell Innerrhoden
    Ratskanzlei Kanton Appenzell Innerrhoden

    Appenzell,

    In Wasserauen und Brülisau AI entfallen ab diesem Winter an Tagen mit Skiliftbetrieb die Parkgebühren. Pro Skitag spart man so bis zu 9,80 Franken.

    Appenzell
    Blick auf die Gemeinde Appenzell (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Ab diesem Winter ist das Parkieren auf ausgewählten Parkflächen in Wasserauen und Brülisau an Tagen mit ordentlichem Skiliftbetrieb kostenlos. Damit reagieren die zuständigen Behörden und Bergbahnunternehmen auf die Petition «Winter ist nicht Sommer» und entlasten insbesondere den Nachwuchs-, Breiten- und Vereinssport.

    Am 21. September 2026 nahm das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement die Petition «Winter ist nicht Sommer – Faire Parkplatzgebühren für den Wintersport!» mit 1'528 Unterschriften entgegen, davon 1'174 aus dem Kanton Appenzell I.Rh. Die Unterzeichnenden forderten eine Entlastung des Wintersports bei den Parkplatzgebühren.

    Das Departement nahm das Anliegen auf und suchte gemeinsam mit den betroffenen Bezirken und Bergbahnunternehmen nach einer praktikablen Lösung. Die Gespräche führten zu einer Einigung: An Tagen mit ordentlichem Skiliftbetrieb wird auf bestimmten Parkflächen in Wasserauen und Brülisau künftig auf die Erhebung von Parkgebühren verzichtet.

    «Die Petition hat gezeigt, wie wichtig der Skisport für viele Menschen in unserer Region ist. Wir haben dieses Anliegen aufgenommen und gemeinsam mit den Beteiligten nach einer Lösung gesucht. Das Ergebnis entlastet insbesondere Familien und Skiclubs und lässt gleichzeitig den einheitlichen Parktarif bestehen», sagt Landesfähnrich Jakob Signer, Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Militärdepartements.

    Kostenloses Parkieren an Tagen mit Skiliftbetrieb

    In Wasserauen gilt die Gebührenbefreiung für die Parkplätze talauswärts vor dem Bahnhofgebäude entlang des Bahndamms sowie bei der Talstation der Ebenalpbahn. In Brülisau profitieren die Parkierenden beim Skilift Leugangen unterhalb der Kronenhalde.

    Die Regelung gilt ausschliesslich an Tagen mit ordentlichem Skiliftbetrieb am jeweiligen Standort. Insbesondere Familien, Skiclubs und Trainingsgruppen profitieren von der Entlastung. Für einen vierstündigen Aufenthalt entfallen Parkgebühren von Fr. 5.30, für einen achtstündigen Skitag solche von Fr. 9,80.

    Die betroffenen Parkuhren werden an diesen Tagen mit gut sichtbaren Hinweisen auf das kostenlose Parkieren abgedeckt. So werden auch Personen informiert, die üblicherweise per App bezahlen.

    Gezielte Ausnahme vom einheitlichen Parktarif

    Der seit Mai 2026 geltende einheitliche Parktarif bleibt bestehen. Die Gebührenbefreiung bildet eine gezielte Ausnahme für die betroffenen Skiliftstandorte. Auf allen übrigen bewirtschafteten Parkflächen gelten weiterhin die regulären Tarife.

    Die Lösung wurde gemeinsam mit den Bezirken Appenzell, Schwende-Rüte und Gonten, der Luftseilbahn Wasserauen-Ebenalp AG, der Hoher Kasten Drehrestaurant und Seilbahn AG sowie der Skilift Brülisau-Leugangen GmbH erarbeitet.

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