Weissbad AI: Fahrverbot auf der Haslerstegstrasse bleibt bestehen

Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden
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Am 24.07.2024 - 07:29

Das bisherige Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder auf der Haslerstegstrasse bei Weissbad AI bleibt bestehen.

Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden. (Symbolbild) - Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden

Das Verkehrsregime auf der Haslerstegstrasse zwischen der Verzweigung Sonnenhalbstrasse und dem Dorf Weissbad gibt schon seit vielen Jahren immer wieder Anlass zu Diskussionen.

Die heute noch vorhandene Signalisation «Verbot für Motorwagen und Motorräder» soll beibehalten werden. Die Zusatztafel mit dem Text «Zubringerdienst und Durchfahrt gewerblicher und landwirtschaftlicher Fahrten bis 3.5t gestattet» wird vereinfacht.

Neu soll dort lediglich noch der Text «Zubringerdienst oder mit Sonderbewilligung gestattet» signalisiert werden.

Rechtsmittel gegen Verkehrsanordnung ergriffen

Zudem soll das neue Verkehrsregime lediglich zwischen der Firma Alpstein Bau AG und der Verzweigung Sonnenhalbstrasse gelten.

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Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden. (Symbolbild) - Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden

Die behördliche Verkehrsanordnung wird im amtlichen Publikationsorgan, dem Appenzeller Volksfreund vom Donnerstag, 25. Juli 2024, samt Rechtsmitteln veröffentlicht.

Im September 2023 wurde eine anderslautende Verkehrsanordnung widerrufen, nachdem dagegen Rechtsmittel ergriffen worden waren. Die bisherige Signalisation blieb bestehen.

In Ausnahmefällen werden Sonderbewilligungen erteilt

Auf Einladung des Bezirksrates von Schwende-Rüte trafen sich die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Anwohnende der Haslerstegstrasse im Januar 2024 zu einer Aussprache.

Es resultierte eine grossmehrheitliche gemeinsame Haltung zur Benutzung der Haslerstegstrasse. Aufgrund dieser Haltung stellte der Bezirksrat bei Landesfähnrich Jakob Signer einen Signalisationsantrag, welcher zur heutigen Verkehrsanordnung führte.

Sonderbewilligungen für die Durchfahrt auf der Haslerstegstrasse erteilt das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement in gut begründeten Ausnahmefällen.

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