Vorlagen der Kommunalen Abstimmung in Wartau angenommen

Nau.ch Lokal
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Am 06.05.2022 - 04:48

Wie die Gemeinde Wartau feststellt, sind die Vorlagen der letzten Kommunalen Abstimmung in Wartau nach Ablauf der Beschwerdefrist am 3. Mai 2022 angenommen.

Blick auf die Gemeinde Wartau.
Blick auf die Gemeinde Wartau. - Nau.ch / Simone Imhof

Vorlage 1 (Jahresrechnung 2021) und Vorlage 2 (Budget und Steuerfuss 2022) wurden an der Abstimmung vom 10. April 2022 angenommen, Vorlage 3 (Interessensbeitrag neue Bahnhaltestelle Trübbach-Fährhütte) hingegen abgelehnt. Die Ergebnisse wurden am 10. April 2022 gemäss Abstimmungsprotokoll publiziert.

Nachdem innert der Beschwerdefrist vom 11. bis 25. April 2022 keine Beschwerde eingegangen ist und die Beschwerdefrist somit unbenutzt abgelaufen ist, haben die Ergebnisse der Abstimmung vom 10. April über die Traktanden der Bürgerversammlung Rechtsgültigkeit erlangt.

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest (Art. 111 Abs. 2 WAG). Aufgrund des Ausgangs der Abstimmung vom 10. April 2022 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Gemeinderat Wartau mit Datum vom 3. Mai 2022 fest, dass die erwähnten Vorlagen angenommen sind.

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