Drei Monate Genua: Atelierstipendium ausgeschrieben

Nau.ch Lokal
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Chur,

Die Stadt Chur ermöglicht Kulturschaffenden drei inspirierende Monate in Genua – mit Atelier, Unterkunft und 5000 Franken Stipendium.

Kunsthaus Chur.
Kunsthaus Chur. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Chur informiert, vergibt sie für den Zeitraum von Dezember 2026 bis Februar 2027 ein Stipendium für einen Atelieraufenthalt in Genua. Kunst- und Kulturschaffende aus Chur können sich ab sofort für einen Aufenthalt bewerben.

Die Städtekonferenz Kultur (SKK), der auch die Stadt Chur angehört, verfügt über zwei Ateliers und Wohnräume in Genua. Vom 1. Dezember 2026 bis zum 28. Februar 2027 ist ein Atelier für Churer Kulturschaffende oder solche mit einem engen Bezug zur Stadt reserviert.

Die Ateliermiete wird von der SKK und der Stadt Chur finanziert. Zusätzlich gewährt die Stadt bei der Vergabe des Atelierplatzes ein Stipendium von insgesamt 5000 Franken, welches zur Deckung der Lebenshaltungskosten vor Ort dient.

Künstlerinnen und Künstler erhalten so die Möglichkeit, während dreier Monate mietfrei in Genua zu wohnen und zu arbeiten. Das zweite Atelier wird von Kulturschaffenden aus Vevey belegt, denn ein wichtiger Aspekt des Aufenthalts ist das Gemeinschaftsleben und der Austausch zwischen den Kulturschaffenden.

Auslandatelier in Genua

Genua ist eine der wichtigsten Metropolen Norditaliens. Das Kulturangebot orientiert sich vor allem am Tourismus – gleichwohl gibt es verschiedene Kunstszenen, die es zu entdecken gilt. Das Atelier- und Wohngebäude der SKK in Genua ist sehr zentral gelegen und nur knapp zehn Gehminuten vom Bahnhof Brignole entfernt.

Die zur Verfügung gestellte Infrastruktur ist einfach. Sie dient der kreativen Tätigkeit und ist keinesfalls mit einem Hotelurlaub zu vergleichen. Lärmempfindlichen Personen wird vom Aufenthalt abgeraten, da der Verkehr auch abends aufdringlich laut sein kann.

Im Gebäude gibt es einen zusätzlichen Raum für Werkpräsentationen und einen Kirchenraum, mit Orgel und Klavier, der nach Absprache für Konzerte genutzt werden kann.

Bewerbung bis Ende April möglich

Bewerbungen müssen bis spätestens 30. April 2026 bei der Kulturfachstelle per E-Mail an [email protected] eingereicht werden. Neben einem Motivationsschreiben sind Angaben zur Person, zum bisherigen Wirken sowie zum während des Atelieraufenthalts geplanten Projekt einzureichen.

Ausserdem muss die/der Kulturschaffende bestätigen, dass das Atelier während des gesamten vorgesehenen Zeitraums allein genutzt wird. Über die Vergabe des Atelieraufenthalts entscheidet der Stadtrat auf Empfehlung der Kulturkommission. Der Entscheid erfolgt im Juni 2026.

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