Bewilligungspraxis für Solaranlagen wird angepasst

Davos passt die Genehmigungspraxis für Solaranlagen an, um Fördergelder für winterstromoptimierte Anlagen zu ermöglichen und den Klimaschutz zu stärken.

Die Nutzung der Sonnenenergie gewinnt zunehmend an Bedeutung und wird auch in Graubünden zu einem wichtigen Pfeiler für einen wirksamen Klimaschutz, berichtet die Gemeinde Davos. Gerade im Hinblick auf die Winterstromlücke können Solaranlagen einen grossen Beitrag für eine klimaneutrale Energieversorgung leisten.
Um diese Entwicklung zusätzlich zu unterstützen, koordiniert die Gemeinde ihre Bewilligungspraxis mit den Anforderungen für den Erhalt von Fördergelder für Winterstrom.
Viele Sonnenstunden und kaum Nebel machen Davos zu einem idealen Standort für Photovoltaik-Anlagen. Zur Förderung hat die Gemeinde Davos bereits vor einigen Jahren ein Solarkataster erstellt, welcher den Hauseigentümern mit wenigen Mausklicks anzeigt, wie gross das Potential von Solarenergie auf ihrem Hausdach ist.
Leitfaden für ortsbildverträgliche Solaranlagen
Gleichzeitig muss bei neuen PV-Anlagen auch stets das baukulturelle und architektonische Erbe beachtet werden, damit Landschafts- und Ortsbilder nicht beeinträchtigt werden. Der Kanton Graubünden hat einen Leitfaden erstellt, der aufzeigt, wie Solaranlagen ortsbildverträglich erstellt werden können.
Die Davoser Baubehörden orientieren sich in der Bewilligungspraxis an diesem Leitfaden. Zusätzlich gilt in Davos die Praxis, dass Solaranlagen die Dachflächen um maximal 1,70 Meter überragen dürfen.
Höhenbeschränkung in Davos bislang hinderlich
Per 1. Januar 2025 wurden die kantonalen Kriterien zur Förderung von winterstromoptimierten Solaranlagen angepasst. Neu orientiert sich die Mindesthöhe einer förderungswürdigen Anlage an der Höhe über Meer des Standortes.
Für Davos bedeutet dies, dass mit der heutigen kommunalen Höhenbeschränkung von 1,70 Meter keine kantonalen Fördergelder für winterstromoptimierte Anlagen beansprucht werden können.
Mit der Anpassung der Bewilligungspraxis soll dies nun geändert werden – neu wird die starre Höhenbeschränkung durch eine flexible Regelung ersetzt. Weiterhin gelten die Vorgaben aus dem kantonalen Leitfaden und die Pflicht zu einer zurückhaltenden Gestaltung der Solaranlagen.