Unterhaltspflicht für Wassergräben in Seewis im Prättigau
Nau.ch Lokal
Prättigau 03.04.2023 - 12:09
Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau mitteilt, müssen Grundeigentümer und Pächter für den alljährlichen Unterhalt der Wassergräben sorgen.
Gemäss der Flur- und Dorfverordnung der Gemeinde Seewis im Prättigau sind die Wassergräben alljährlich, so oft die Umstände es erfordern, zu öffnen.
Die Grabenweite hat der durchzuleitenden Wassermenge zu genügen. Im Übrigen wird auf Artikel 689 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs verwiesen.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Grundeigentümer beziehungsweise Pächter, der Unterhaltspflicht Folge zu leisten.