Bonaduz: Vignettenpflicht für mobile Heizungen im Freien

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Wie die Gemeinde Bonaduz meldet, dürfen Heizungen im Freien nur gewerblich genutzt werden. Die Vignette kostet 60 Franken und ist bei der Gemeinde erhältlich.

Das Gemeindehaus Bonaduz.
Das Gemeindehaus Bonaduz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gemäss den Energievorschriften des Kantons Graubünden sind mobile Heizungen im Freien für gewerbliche Zwecke nur zulässig, wenn der verursachte Kohlenstoffdioxid-Ausstoss kompensiert wird.

Unter mobile Heizungen im Freien fallen insbesondere Heizpilze, Heizungsanlagen für Festzelte sowie Wärme- und Infrarotstrahler.

Um die Zulässigkeit des Betriebs zu bescheinigen, müssen mobile Heizungen im Freien mit einer beziehungsweise mehreren Vignetten versehen sein.

Einjährige Gültigkeit der Vignette

Eine Vignette bis 14 Kilowattstunden kostet 60 Franken und ist bei der Gemeinde Bonaduz erhältlich. Die Vignette hat eine Gültigkeit von jeweils einem Jahr (1. September bis 31. August).

Die Vignettenpflicht besteht ab der ersten Inbetriebnahme in der entsprechenden Gültigkeitsperiode. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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