Graubünden

    Die Stadt Fürstenau informiert über die Hundesteuer für 2023

    Nau.ch Lokal
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    Thusis,

    Wie die Stadt Fürstenau mitteilt, ist für jeden über drei Monate alten Hund, welcher auf Stadtgemeindegebiet gehalten wird, eine Steuer zu entrichten.

    Das Gemeinde- und Schulhaus Fürstenau.
    Das Gemeinde- und Schulhaus Fürstenau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Die Steuer beträgt für den ersten Hund 80 Franken und für den zweiten im gleichen Haushalt gehaltenen Hund 160 Franken.

    Wird der Hund nicht während des ganzen Jahres auf dem Stadtgemeindegebiet gehalten, ist die Steuer pro rata, mindestens jedoch für drei Monate geschuldet.

    Neue Hunde sind innert 30 Tagen bei der Kanzlei zu melden.

    Die Rechnungstellung durch die Stadtverwaltung erfolgt bis spätestens Ende März 2023 aufgrund der vorliegenden Datenbank.

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