Stiller Jahreswechsel: Feuerwerk ganzjährig untersagt

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Thusis,

In Domat/Ems gilt seit dem 1. November 2025 ein ganzjähriges Feuerwerkverbot. Auch an Silvester dürfen keine pyrotechnischen Artikel abgebrannt werden.

Im Dorfzentrum der Gemeinde Domat/Ems.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Domat/Ems. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Abfeuern von Raketen und Knallkörpern hat erhebliche Auswirkungen auf Mensch, Tier und die Umwelt, schreibt die Gemeinde Domat/Ems. Aus Rücksichtnahme auf die Lebensqualität und zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung hat der Gemeinderat von Domat/Ems ein Feuerwerkverbot erlassen.

Per 1. November 2025 gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet von Domat/Ems ein ganzjähriges Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Dies bedeutet, dass auch an Silvester/Neujahr und am Nationalfeiertag keine Raketen, Knallkörper (Feuerwerkskörper) und andere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden dürfen.

Was weiterhin erlaubt bleibt

Ausgenommen von diesem Verbot sind Kleinfeuerwerke wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane, soweit diese keine Lärmeffekte verursachen.

Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, dieses Verbot zu beachten. Das vorsätzliche oder fahrlässige Missachten des Verbots wird von der Gemeindepolizei mit einer Busse geahndet.

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