Grundstücke in Niederbüren werden im 2023 neu geschätzt
Flawil 29.12.2022 - 17:20
Wie die Gemeinde Niederbüren informiert, muss der Gebäudeeigentümer bei Neu- und Umbauten nach Bauvollendung beim Grundbuchamt eine Neuschätzung beantragen.
Im 2023 werden sämtliche Grundstücke, welche im Jahr 2013 oder früher letztmals bewertet worden sind, neu geschätzt.
Bei Neu-,An- und Umbauten muss der Gebäudeeigentümer innert Monatsfrist nach Bauvollendung/Abrechnung beim Grundbuchamt eine Neuschätzung beantragen.
Dem Grundbuchamt ist zudem eine Baukostenabrechnung einzureichen. Dieses Formular kann auf der Webseite der Gemeinde Niederbüren im Onlineschalter heruntergeladen werden.
Versicherungspflicht der Neubauten
Neubauten und bauliche Wertvermehrungen (zum Beispiel Anbau, Umbau, Ausbau) ab 30'000 Franken sind mit dem Baubeginn zum steigenden Wert zu versichern.
Neubauten und bauliche Wertvermehrungen, die nicht unter das Obligatorium fallen und für welche keine Baubewilligung vorliegt, werden auf Verlangen des Eigentümers versichert (Antrag beim Grundbuchamt).