Oberuzwil

In Oberuzwil wird der Nachfolger von Cornel Egger gewählt

Nau.ch Lokal
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Am 12.07.2024 - 09:06

Wie die Gemeinde Oberuzwil angibt, kämpfen zwei Kandidaten am 22. September 2024 um das Gemeindepräsidium. Elf Kandidaten sind für den Gemeinderat im Rennen.

Wilerstrasse in Oberuzwil.
Wilerstrasse in Oberuzwil. - Nau.ch / Simone Imhof

Ein allfälliger zweiter Wahlgang wurde von der Regierung auf den 24. November 2024 festgelegt.

Am 22. September 2024 finden im ganzen Kanton St. Gallen die Gesamterneuerungswahlen für die Gemeindebehörden statt.

In Oberuzwil ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen am 4. Juli 2024 abgelaufen.

Gültige Wahlvorschläge

Fristgerecht wurden für das Gemeindepräsidium, das Schulratspräsidium, den Gemeinderat sowie die Geschäftsprüfungskommission (GPK) Wahlvorschläge eingereicht.

Alle Wahlvorschläge wurden geprüft und für gültig erklärt. Sie bilden nun die Grundlage für den Druck der Wahlzettel.

Zwei Kandidaten für das Gemeindepräsidium

Nach einer beeindruckenden Amtszeit von 33 Jahren wird Gemeindepräsident Cornel Egger bei den kommenden Kommunalwahlen nicht erneut kandidieren.

Für das frei werdende Gemeindepräsidium stellen sich zwei Kandidaten zur Wahl.

Elf Kandidierende für fünf Gemeinderatssitze

Von den gewählten Ressortmitgliedern verzichten Gemeinderat Reto Almer (Ressort Kultur) und Gemeinderat Alois Schilliger (Ressort öffentliche Sicherheit und Ressort Umwelt/Landwirtschaft auf eine erneute Kandidatur.

Für die fünf Gemeinderatssitze sind insgesamt elf Wahlvorschläge fristgerecht eingegangen.

Zwei neue Kandidaturen für GPK

Präsident der Geschäftsprüfungskommission Peter Graf und Mitglied der Geschäftsprüfungskommission Hans Peter Hirt, werden keine erneute Kandidatur antreten.

Für die GPK stellen sich insgesamt fünf Mitglieder zur Verfügung, davon zwei neue Kandidaturen.

Andere Namen sind möglich

Bei den Majorzwahlen dürfen auch Stimmen für Personen abgegeben werden, die nicht auf dem Wahlzettel vorgedruckt sind.

Entsprechende Namen müssen auf dem offiziellen Stimmzettel handschriftlich aufgeführt und angekreuzt werden.

Eine nachträgliche Kandidatur ist also durchaus möglich, aber es dürfen keine eigenen Wahlzettel gedruckt und verteilt werden.

Im ersten Wahlgang am 22. September 2024 ist das absolute Mehr erforderlich. Allfällige zweite Wahlgänge sind auf den 24. November 2024 angesetzt.

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