Neu geregelt: Rechtsvortritt an Welschhüslistrasse entfällt

In Flawil wird die Einmündung der Welschhüslistrasse in die Burgauerstrasse neu ohne Rechtsvortritt geführt – Verkehrsteilnehmende müssen künftig warten.

Im Zuge der Planung der Sanierung der Burgauerstrasse wurden durch die Kantonspolizei St.Gallen auch die Vortrittsregelungen überprüft, berichtet die Gemeinde Flawil. Bei der Einmündung der Welschhüslistrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse) in die Burgauerstrasse (Gemeindestrasse 1. Klasse) besteht ein Rechtsvortritt.
Diese Vortrittsregelung ist jedoch für Verkehrsteilnehmende aufgrund von eingesetzten Wassersteinen nicht als solche zu erkennen. Die Burgauerstrasse verbindet den Weiler Burgau mit Flawil und wird daher als vortrittsberechtigte Strasse wahrgenommen.
Die Welschhüslistrasse entspricht mit ihrem Ausbaustandart einer untergeordneten Strasse ohne Erschliessungscharakter und wird ausschliesslich für landwirtschaftliche Fahrten genutzt. Die Publikation durch das Polizeikommando im kantonalen Amtsblatt startete am 9. März 2026.






