Oberbüren SG: Drei Strassenpläne liegen ab Ende Oktober öffentlich auf

In Oberbüren SG liegen die Teilstrassenpläne für die Verbreiterung Im Dorf, die Verlängerung Oberhusweg und eine Strassenaufhebung ab 30. Oktober 2026 auf.

Am 18. Mai 2026 hat der Gemeinderat die Teilstrassenpläne Nr. 6 (Verbreiterung Im Dorf), Nr. 280 (Aufhebung Strasse Nr. 280) und Nr. 445 (Verlängerung Oberhusweg) gutgeheissen und zur Mitwirkung verabschiedet.
Mit den Teilstrassenplänen Nr. 6 und Nr. 445 werden zwei Abschnitte geregelt, deren nachträgliche Regelung das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen mit der Genehmigung der Gesamtrevision des Gemeindestrassenplans vom 27. November 2024 verlangt hat. Mit dem Teilstrassenplan Nr. 280 wird die Querverbindung im Gebiet Industrie Haslen aufgehoben. Diese Aufhebung wurde bei der ersten Änderung des Überbauungsplans Industrie Haslen nicht vollzogen und wird nun nachgeholt.
Vom 28. August 2026 bis 26. September 2026 erhielten die Bevölkerung sowie die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Gelegenheit, sich zu den Teilstrassenplänen zu äussern. Diese Gelegenheit hat eine mitwirkende Partei genutzt. Die Eingabe betraf ausschliesslich den Teilstrassenplan Nr. 445 (Verlängerung Oberhusweg) und wurde im Mitwirkungsbericht vom 9. Oktober 2026 beurteilt.
Anpassungen an den Teilstrassenplänen sind gestützt darauf nicht erforderlich.
Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht sowie die Teilstrassenpläne an der Sitzung vom 19. Oktober 2026 genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet.
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 39ff des kantonalen Strassengesetzes (StrG; sGS 732.1) verabschiedet:
Teilstrassenpläne Nr. 6 (Gemeindestrasse 1. Klasse – Verbreiterung Im Dorf), Nr. 280 (Gemeindestrasse 3. Klasse – Aufhebung Strasse Nr. 280) und Nr. 445 (Gemeindeweg 1. Klasse – Verlängerung Oberhusweg)
Die Teilstrassenpläne liegen von Freitag, 30. Oktober 2026 bis Samstag, 28. November 2026 im Gemeindehaus, Unterdorf 9, Ratskanzlei (Büro 1.4), Oberbüren, öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Planerlass beim Gemeinderat Oberbüren, Unterdorf 9, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 StrG, und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.








