Oberbüren SG: Gewässerraum am Sonnentalerbach wird festgelegt

In Oberbüren SG liegt der Plan zum Gewässerraum des Sonnentalerbachs ab 23. Oktober 2026 auf. Am 5. November informiert die Gemeinde öffentlich.

Im Zusammenhang mit den baulichen Entwicklungsabsichten der Grundeigentümer entlang des Sonnentalerbachs und der Prüfung deren rechtlichen Rahmenbedingungen ist der Gewässerraum festzustellen. Das Planungsgebiet umfasst den gesamten Sonnentalerbach auf dem Gemeindegebiet Oberbüren, von der Gemeindegrenze zu Niederhelfenschwil bis zur Einmündung in die Thur (km 0,000 – 0,845). Diese Arbeiten stehen ebenfalls im Zuge der allgemeinen Gewässerraumfestlegung im Gemeindegebiet an.
Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (SR 814.20; abgekürzt GSchG) schreibt die flächendeckende Festlegung des Gewässerraums vor.
Zweck
Mit dem vorliegenden Sondernutzungsplan sollen der Raumbedarf sowie die Zugänglichkeit für Unterhalts- und Interventionsmassnahmen gesichert werden. Dadurch wird auch der Platz für allfällige Aufweitungen des Gerinnes und der Uferbereiche sichergestellt. Dementsprechend ist der Gewässerraum gemäss Art. 36a GSchG festzulegen.
Dies ermöglicht die Sicherstellung der natürlichen Funktionen der Gewässer (Ökologie), des Hochwasserschutzes sowie der Gewässernutzung. Im Siedlungsbereich (Ortskern, Abschnitt Sonn-05, km 0,588 – 0,712), wo der Sonnentalerbach eingedolt verläuft, wird gestützt auf eine umfassende Interessenabwägung auf die Festlegung des Gewässerraums verzichtet. Zur Sicherung des technischen Zugangs gilt dort der kantonale Gewässerabstand von beidseitig 5,00 m ab Rand der Eindolung.
Verfahren
Die Unterlagen wurden bereits einer ersten kantonalen Vorprüfung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) unterzogen. Gestützt auf den Vorprüfungsbericht vom 26. Januar 2026 wurden die Unterlagen überarbeitet und dabei unter anderem der Perimeter auf den gesamten Sonnentalerbach erweitert. Der Gemeinderat Oberbüren hat an der Sitzung vom 21. September 2026 die Dokumente (Sondernutzungsplan «Festlegung Gewässerraum Sonnentalerbach», Plan I und Plan II), den Planungsbericht sowie die technische Dokumentation (erläuternde Dokumente ohne Rechtsverbindlichkeit) zur ersten öffentlichen Mitwirkung und zur zweiten kantonalen Vorprüfung verabschiedet.
Die Mitwirkung und die zweite Vorprüfung finden parallel statt.
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen liegen vom 23. Oktober 2026 bis 21. November 2026 bei der Ratskanzlei, Büro 1.4, Unterdorf 9, Oberbüren, öffentlich auf oder können unter der Website eingesehen werden. Am 5. November 2026 um 18.00 Uhr findet zudem eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Turnhalle des Schulhauses Sonnental statt. Zur Teilnahme sind Sie herzlich eingeladen.
Stellungnahme
Gerne bieten wir Ihnen die Gelegenheit, innerhalb der Frist eine schriftliche Stellungnahme einzureichen. Im Anschluss werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die öffentliche Auflage folgen.








