Rechtsverfahren bezüglich Marktplatz sind abgeschlossen

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Flawil,

Das Departement des Innern hat die Rekurse zum Initiativbegehren «Markplatz-Initiative» und Volksmotion «Platanenallee» als erledigt abgeschrieben.

Der Bärenbrunnen in Flawil.
Der Bärenbrunnen in Flawil. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Flawil schreibt, beurteilte der Gemeinderat die im vierten Quartal 2024 eingereichten Initiativbegehren «Markplatz-Initiative» und Volksmotion «Platanenallee am Marktplatz» als unzulässig.

Gegen die Entscheide des Gemeinderates wurde bei den kantonalen Stellen Rekurs erhoben. Im April 2025 hat das Departement des Innern beide Rekurse als erledigt abgeschrieben. Somit sind alle Rechtsverfahren bezüglich Marktplatz abgeschlossen.

Thema für Anwälte, Bevölkerung und Gemeinde

Das im Oktober 2024 eingereichte Initiativbegehren «Marktplatz-Initiative» und die im November 2024 eingereichte Volkmotion «Platanenallee am Marktplatz» beschäftigten in den vergangenen Monaten die Gemeinde und die Bevölkerung, aber auch Anwälte und Rekursinstanzen.

Im Flade-Blatt wurde jeweils ausführlich darüber berichtet.

Marktplatz-Initiative

Die mit Schreiben vom 10. Oktober 2024 eingereichte Initiative «Urnenabstimmung über das 10-Mio.-Marktplatz-Projekt Flawil» (Marktplatz-Initiative) forderte «eine Urnenabstimmung sowie einen sofortigen Planungs- und Baustopp des 10-Millionen-Marktplatz-Projekts in Flawil».

Der Gemeinderat hat im Januar 2025 die Unzulässigkeit des Initiativbegehrens festgestellt. Gegen den Entscheid des Gemeinderates wurde Rekurs erhoben. Zudem wurde als vorsorgliche Massnahme beantragt, für die Dauer des Verfahrens unter anderem Planungs- und Bauarbeiten zu verbieten.

Das Verwaltungsgericht hat in seinem Entscheid vom 2. April 2025 keine vorsorglichen Massnahmen gewährt und festgestellt, dass mit der Rechtskraft der Bürgerschaftsbeschlüsse vom 7. März 2021 und 28. November 2023 die unwiderlegbare Vermutung der Rechtsmässigkeit und damit sowohl der Rechtsbeständigkeit, der direktdemokratischen Legitimation und Durchsetzbarkeit der Beschlüsse verbunden ist.

Im Flade-Blatt vom 11. April 2025 wurde darüber berichtet. Nachdem die Rekurrenten mit Schreiben vom 23. April 2025 den Rekurs in der Hauptsache zurückgezogen haben, hat das Departement des Innern den Rekurs als erledigt abgeschrieben.

Volksmotion

Die am 11. November 2024 von der SVP Flawil eingereichte Volksmotion «Platanenallee am Marktplatz» forderte, dass die Platanen(-allee) am Marktplatz als schützenswerte Bäume definiert werden sollen.

Der Gemeinderat hat im Februar 2025 die Unzulässigkeit des Motionsbegehrens festgestellt. Gegen den Entscheid des Gemeinderates wurde Rekurs erhoben. Gleichzeitig wurde der Erlass einer vorsorglichen Massnahme beantragt.

Durch die Baumfällung auf dem Marktplatz wurde der Rekurs respektive der Antrag auf vorsorgliche Massnahmen gegenstandslos. Aus diesem Grund hat das Departement des Innern den Rekurs als erledigt abgeschrieben.

Rechtsverfahren abgeschlossen

Durch die beiden Abschreibungsbeschlüsse des Departements des Innern sind somit alle Rechtsverfahren zum Marktplatzprojekt abgeschlossen. Die Rechtsverfahren kosteten nicht nur viele Ressourcen bei der Gemeinde, sondern auch erhebliche Anwaltskosten.

Diese haben rund 28'000 Franken betragen. Der Baustart auf dem Marktplatz erfolgte am 7. April 2025. Die Bauarbeiten befinden sich auf Kurs.

Aufgrund des öffentlichen Interesses sind alle Entscheide auf der Website der Gemeinde unter Aktuelles à Projekte à Neugestaltung Marktplatz einsehbar.

Dabei handelt es sich nicht nur um die Entscheide des Gemeinderates, sondern auch um jene des Departements des Innern sowie des Verwaltungsgerichts des Kantons St.Gallen.

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