Glarus Nord passt Richtlinien zur Baulandabgabe an

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Der Gemeinderat Glarus Nord hat die Richtlinien zur Abgabe von Bauland und Liegenschaften überarbeitet. Die neuen Regeln gelten seit 1. Januar 2026.

Gemeindehaus in der Stadt Glarus.
Gemeindehaus in der Stadt Glarus. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Glarus Nord schreibt, hat der Gemeinderat die Richtlinien zur Abgabe von Bauland und Liegenschaften angepasst.

Neu kann bei Grenzbereinigungen, Landabtauschen, Geschäften innerhalb der Finanzkompetenz oder Flächen unter 1000 Quadratmeter auf eine Ausschreibung verzichtet werden.

Zudem muss bei kleineren Geschäften eine aktuelle Schätzung vorliegen. Die überarbeiteten Richtlinien traten am 1. Januar 2026 in Kraft.

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