Glarus Nord stimmt über Nutzungsplanung ab

Am 22. Juni 2026 entscheidet Glarus Nord über eine Teilrevision der Nutzungsplanung. Die Unterlagen liegen bis 28. April öffentlich auf.

Wie die Gemeinde Glarus Nord mitteilt, entscheiden die Stimmberechtigten von Glarus Nord am 22. Juni 2026 über die Teilrevision der Nutzungsplanung, Arbeitspaket 1. Die Unterlagen liegen vom 12. März bis 28. April 2026 öffentlich auf. Gleichzeitig wird das Bulletin 1 an alle Stimmberechtigten versandt.
Der Gemeinderat hat die Vorlage gestützt auf den Genehmigungsentscheid des kantonalen Departements Bau und Umwelt zur Gesamtrevision Nutzungsplanung (NUP II) überarbeitet. Mit dem vorliegenden Arbeitspaket 1 werden offene Punkte bereinigt und die Rechtssicherheit in der Nutzungsplanung weiter gestärkt.
Das vorliegende Arbeitspaket 1 umfasst Anpassungen bei den Zonierungen des Swissairplatzes beim Flugplatz Mollis und des Gäsis, eine geringfügige Verlagerung der Bauzone in Bilten (Landstrasse/Bushaltestelle Ussbühl) sowie Bereinigungen bei Archäologie-, Gefahren- und Naturschutzzonen.
Zudem enthält es Festlegungen zur Sicherstellung der Baulandverfügbarkeit von strategischen Bauzonenreserven sowie die Präzisierung des Baureglements im Bereich Beleuchtungsanlagen.
Planungsunterlagen und Fristen
Die Planungsunterlagen liegen während der ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde (Ressort Bau und Umwelt, Näfels) auf und sind auf der Webseite der Gemeinde im Onlineschalter im Bereich Bau und Umwelt unter Nutzungsplanung (NUP II) einsehbar.
Schriftliche, begründete und unterschriebene Abänderungsanträge können bis spätestens 28. April 2026 (Poststempel A-Post) bei der Gemeindekanzlei eingereicht werden. An der Gemeindeversammlung können nur fristgerecht eingereichte Anträge behandelt werden.
Weitere Inhalte der Gesamtrevision werden in separaten Arbeitspaketen vorbereitet und voraussichtlich im Juni 2027 der Gemeindeversammlung vorgelegt.






