Kanton Glarus: Höhere Parkgebühren sollen Besucherströme im Klöntal lenken

Im Klöntal GL soll der Kanton die gesetzlichen Grundlagen für weitergehende Parkgebühren erhalten. Eine Eintrittsgebühr für den Zugang bliebe laut Regierungsrat unzulässig.

Mit einer Erweiterung der gesetzlichen Möglichkeiten bei den Parkgebühren soll die Besucherlenkung im Klöntal besser gesteuert werden können. Diesen Ansatz schlägt der Regierungsrat in seiner Vorlage an den Landrat zum Memorialsantrag «Gesamtkonzept für das Klöntal» vor.
Mit dem Memorialsantrag «Gesamtkonzept für das Klöntal» verlangt Roger Rhyner, Riedern, die rechtlichen Grundlagen für zusätzliche Besucherbeiträge und weitere Formen der Bepreisung zu schaffen. Damit sollen die Besucherlenkung verbessert, Aufwendungen für den Tourismus mitfinanziert und die touristische Entwicklung des Klöntals unterstützt werden. Begründet wird dies damit, dass im Klöntal in den letzten Jahren der Besucherandrang massiv zugenommen habe, was zu verschiedenen negativen Auswirkungen geführt habe.
Der Landrat erklärte den Memorialsantrag am 18. Februar 2026 als erheblich.
Der Regierungsrat befasste sich in seiner ausführlichen Auslegeordnung mit den Themenkreisen Eigentumsverhältnisse, rechtliche Möglichkeiten und Rolle des Kantons, Gebührenmodelle und Parkraumbewirtschaftung sowie vergleichbare Vorgehensweisen in anderen Kantonen.
Der Handlungsspielraum ist begrenzt
Das Anliegen fügt sich in die laufenden Arbeiten zur künftigen Entwicklung des Klöntals ein. Diese zeigen, dass Gebühren und andere Formen der Bepreisung einen Beitrag zur Besucherlenkung und Finanzierung leisten können, eine nachhaltige Entwicklung des Klöntals jedoch weitere Massnahmen erfordert.
Gleichzeitig zeigen die rechtlichen Abklärungen, dass der Handlungsspielraum des kantonalen Gesetzgebers beschränkt ist und folglich die Landsgemeinde nur begrenzte zusätzliche rechtliche Möglichkeiten schaffen kann. Im Vordergrund steht eine Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen für die Parkgebühren, insbesondere für weitergehende Lenkungszuschläge und zusätzliche Möglichkeiten, die Einnahmen für touristisch bedingte Aufwendungen einzusetzen. Andere Ansätze, etwa ein kostenpflichtiges Angebot auf einem abgegrenzten Ufer- oder Badebereich, erfordern grundsätzlich keine neue kantonale gesetzliche Grundlage.
Ein Besucherbeitrag in Form einer Eintrittsgebühr für den allgemeinen Zugang zum Klöntal oder zu Teilen davon wäre hingegen nicht zulässig.
Lenken bedeutet einschränken
Eine stärkere Bepreisung ist mit Auswirkungen auf die Bevölkerung verbunden. Höhere Gebühren können zur Lenkung und Finanzierung beitragen, verteuern aber zugleich den Zugang zu einem wichtigen Naherholungsgebiet. Der freie beziehungsweise kostengünstige Zugang zu Natur und Landschaft trägt zur Standort- und Lebensqualität des Kantons bei.
Diese Interessen sind bei der Entscheidung über eine stärkere Bepreisung zu berücksichtigen.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten, zwecks Ausarbeitung der rechtlichen Grundlagen. Der Memorialsantrag und die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.






