Rheintal

    Kanton Glarus: Waldbrandgefahr sinkt – Feuerverbot aufgehoben

    Kanton Glarus
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    Glarus,

    Im Kanton Glarus stuft die Abteilung Wald und Naturgefahren die Waldbrandgefahr von «gross» auf «erheblich» zurück. Das Feuerverbot im Freien ist aufgehoben.

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    Die Bevölkerung wird weiterhin zu sorgsamem Umgang mit Feuer im Wald aufgerufen. - zVg

    Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die aktuelle Waldbrandgefahr neu als erheblich. Trotz Rückstufung wird die Bevölkerung weiterhin zu einem sorgsamen Umgang mit Feuer aufgerufen.

    Waldbrandgefahr nimmt ab und sinkt auf erhebliche Gefahr

    Die Waldbrandgefahr hat sich aufgrund der Niederschläge in den vergangenen Wochen im gesamten Kanton entschärft. Gleichzeitig sind die Temperaturen gesunken. Die Waldbrandgefahr wird von «gross» (Sufe 4) auf «erheblich» (Stufe 3) zurückgestuft.

    Die kürzer werdenden Tage, sinkenden Temperaturen und die nächtliche Taubildung sowie die prognostizierten Niederschläge entschärfen die Waldbrandgefahrensituation weiter.

    Die Vegetation und Streuschicht im Wald ist dadurch weniger leicht entzündbar und das Risiko einer Ausbreitung von Wald- und Flurbränden ist gesunken.

    Aufhebung des Feuerverbots im Freien

    Das Feuerverbot im Freien wird aufgehoben. Die Abteilung Wald und Naturgefahren und die Glarnersach danken der Bevölkerung für das gezeigte Verständnis und das Einhalten des Feuerverbots während der Trockenperiode von Juni bis Oktober 2026. D

    ie generelle Bestimmung gemäss kantonalem Waldgesetz gilt weiterhin: Das Feuern im Wald ist im Kanton Glarus verboten, mit Ausnahme von offiziellen, befestigten Feuerstellen.

    Bei Feueraktivitäten im Freien bitte weiterhin beachten

    Trotz der Rückstufung ist beim Umgang mit Feuer weiterhin Vorsicht geboten. Um Brände zu verhindern, wird die Bevölkerung gebeten, folgende Verhaltensregeln zu beachten:

    Feuer im Wald und in Waldesnähe ist nur in offiziellen, befestigten Feuerstellen zu entfachen. Feuer ist mmer zu beobachten und Funkenwurf sofort zu löschen.
    Eine Feuerstelle ist stets vollständig gelöscht zu verlassen.
    Raucherwaren und Feuerzeuge sind nicht wegzuwerfen.

    Lage wird laufend neu beurteilt

    In den nächsten Tagen sind weitere Niederschläge möglich. Ob diese zu einer weiteren Entspannung der Situation im Wald führen, ist noch ungewiss.

    Die Abteilung Wald und Naturgefahren beurteilt die Lage laufend neu.

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