Näfels GL: Beschwerde gegen Kirchgemeindeversammlung abgewiesen

Der Regierungsrat weist eine Beschwerde gegen die katholische Kirchgemeindeversammlung Näfels GL vom 22. Mai 2026 ab. Die Beschlüsse und Wahlen bleiben gültig.

Der Regierungsrat weist eine Wahl- und Abstimmungsbeschwerde gegen die Beschlüsse und Wahlen der Katholischen Kirchgemeindeversammlung Näfels vom 22. Mai 2026 ab. Die geltend gemachten Unregelmässigkeiten führen nicht zur Aufhebung der Beschlüsse und Wahlen.
Ein Beschwerdeführer hatte beantragt, sämtliche Beschlüsse und Wahlen der Kirchgemeindeversammlung vom 22. Mai 2026 aufzuheben. Er machte unter anderem geltend, dass eine nicht stimmberechtigte ausländische Person an Abstimmungen und Wahlen teilgenommen und sich in ein Amt habe wählen lassen.
Die Abklärungen zeigen, dass die betreffende Person aufgrund ihrer Aufenthaltsbewilligung B weder stimmberechtigt noch wählbar war. An der Versammlung wurde darauf hingewiesen; die Person wurde nicht in ein Amt gewählt. Ihre Anwesenheit an der öffentlichen Kirchgemeindeversammlung war rechtlich zulässig.
Hinweise darauf, dass sie das Ergebnis einer Abstimmung oder Wahl beeinflusst hätte, liegen nicht vor. Selbst eine allfällige unzulässige Stimmabgabe hätte nach den vorliegenden Umständen keinen Einfluss auf die Ergebnisse gehabt. Der Regierungsrat weist die Beschwerde deshalb ab.






