Gaiserwald erinnert an Umfrage zur erweiterten Grünabfuhr

Nau.ch Lokal
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Gossau 02.02.2024 - 12:44

Wie die Gemeinde Gaiserwald meldet, plant sie den Ausbau der Grünabfuhr. Zur Klärung des Bedürfnisses bei der Bevölkerung wird eine Umfrage durchgeführt.

Grünabfuhr (Symbolbild)
Grünabfuhr (Symbolbild) - Keystone

Die Gemeinde Gaiserwald bietet seit vielen Jahren eine Grünabfuhr für Gartenabfälle, wie Rasen-, Strauch- und Baumschnitt sowie Laub und Blumen an.

Die Grünabfuhr erfolgt mit Containern (140 Liter, 240 Liter und 800 Liter), deren Leerungskosten von der Hauseigentümer getragen werden.

Die Grünabfuhr findet von März bis November alle 14 Tage statt.

Abfälle aus der Küche sind wertvolle Energieressourcen

Etwa ein Drittel des durchschnittlichen Schweizer Müllsackinhalts besteht aus Bioabfällen.

Wie die organischen Abfälle aus dem Garten sind auch die organischen Abfälle aus der Küche (Rüstabfälle und Speisereste) wertvolle Energieressourcen, die zur Biogas- und Kompostproduktion genutzt werden können.

Die dadurch gewonnenen Energiequellen können vielfältig verwendet werden, beispielsweise zum Heizen, als Treibstoff oder zur Produktion von Ökostrom.

Mit der gewonnenen Energie aus nur einem Kilo Grüngut kann man einen Kilometer weit CO2-neutral Auto fahren, 90 Minuten lang fernsehen oder eine Energiesparlampe während 15 Stunden brennen lassen.

St.Gallen und Gossau haben bereits eine erweiterte Grünabfuhr

Die richtige Sammlung und Entsorgung dieser Abfälle leisten also einen wichtigen Beitrag zur Umweltschonung und schliessen damit einen natürlichen Wertstoffkreislauf.

In den benachbarten Städten St.Gallen und Gossau erfolgt bereits eine solche, sogenannt erweiterte Grünabfuhr.

Bedürfnisklärung in der Gemeinde Gaiserwald

Es wird jetzt geprüft, ob in der Gemeinde Gaiserwald ebenfalls eine erweiterte Grünabfuhr eingeführt und sämtliche Arten von Grüngut (Gartenabfälle, Rüstabfälle und Speisereste) gesammelt werden sollen.

Dabei werden erst der Bedarf der Einwohner erfragt und anschliessend die konkrete Umsetzung (Turnus der Sammlung), Anpassung der Rechtsgrundlagen sowie die Finanzierbarkeit (Gebühren und allfällige Teilfinanzierungen) geprüft.

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