Gaiserwald weist auf Gesetzvorgaben für Bepflanzungen hin

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Gossau,

Wie die Gemeinde Gaiserwald informiert, werden Strassenanstösser gebeten, sichtbehindernde Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden.

Gemeinde Gaiserwald. - Gemeinde Gaiserwald

Alle Grundeigentümer werden gebeten, zu überprüfen, ob die Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen/Trottoirs.

Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strasse beeinträchtigen, verboten.

Die Grundeigentümer werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste und Sträucher und so weiter an Strassen und Wegen auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden.

Mehr aus St. Gallen

IHK-Direktor
Geschichte
Lehrer
In St. Gallen
2 Interaktionen
Auto
Gossau

Mehr aus Ost

Diessenhofen TG Pfarrer AfD
86 Interaktionen
Bald unerwünscht
Symbolbild, Einbruch
8 Interaktionen
Gams SG
Diebstahl Velos
1 Interaktionen
Malans GR