Online abstimmen wird möglich

Am 28. September 2025 können Gossauer Stimmberechtigte erstmals online abstimmen. Die Anmeldung für E-Voting ist bis zum 2. August 2025 möglich.

Wie die Stadt Gossau informiert, können am 28. September 2025 die Stimmberechtigten zum ersten Mal online abstimmen. Dies, sofern sie sich bis 2. August 2025 für E-Voting anmelden.
Neben der brieflichen Stimmabgabe oder dem Gang zur Urne steht den Gossauer Stimmberechtigten somit eine dritte Möglichkeit zur Verfügung. Für das E-Voting in Gossau können sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ab sofort anmelden.
Die Anmeldung ist jederzeit möglich und gilt unbefristet. Allerdings muss sie acht Wochen vor dem Urnengang erfolgt sein, an dem erstmals digital abgestimmt werden soll.
Wahlfreiheit bleibt bestehen
Wer sich für das E-Voting angemeldet hat, erhält die Abstimmungs- und Wahlunterlagen weiterhin auf Papier. So kann man bei jedem Urnengang neu entschieden werden, ob die Stimme digital, brieflich oder an der Urne abgegeben wird. Die Stadt Gossau erhofft sich allerdings, dass online nutzt, wer sich dafür angemeldet hat.