Der neue Gemeinderichtplan von Hundwil tritt in Kraft
Herisau 01.02.2023 - 15:06
Wie die Gemeinde Hundwil berichtet, wird der neue Richtplan nach den aus der Vorprüfung verlangten Anpassungen zum 1. Februar 2023 in Kraft gesetzt.
Der revidierte Gemeinderichtplan Hundwil wurde vom Regierungsrat am 20. Dezember 2022 genehmigt.
Dabei wurde festgestellt, dass der am 20. September 2022 eingereichte Richtplan die Vorgaben des Baugesetzes erfüllt, die Innenentwicklungsstrategie mit dem geforderten Inhalt und der separate Richtplan Fuss- und Wanderwege vorliegen.
Die aus der Vorprüfung verlangten Anpassungen wurden umgesetzt und die öffentliche Mitwirkung erfolgte.
Der Gemeinderichtplan ist behördenverbindlich und wurde durch den Gemeinderat per 1. Februar 2023 in Kraft gesetzt.
Planungsziel des Gemeindegebietes
Die Redimensionierung/Reduktion der Bauzone um 0,7 Hektar erfolgte vorgängig.
Der Gemeinderichtplan zeigt gemäss dem Baugesetz in den Grundzügen als Planungsziel, wie sich das Gemeindegebiet längerfristig räumlich entwickeln soll.
Der sorgsame Umgang mit vorhandenem Bauland oder bestehenden Bauten durch Förderung der verdichteten Bauweise in der Innenentwicklung ist eine der wichtigsten Anpassungen.
Grossteil der Hundwiler wohnt ausserhalb der Bauzone
Dass in Hundwil ein grosser Anteil der Bevölkerung ausserhalb des Siedlungsgebietes und auch ausserhalb der Bauzone wohnt, ist eine Tatsache, die bestätigt wird.
Die fachliche Unterstützung erfolgte durch ERR Raumplaner AG, St. Gallen. Die interne Ortsplanungskommission befand darüber als vorberatendes Gremium des Gemeinderates.
Überarbeitung des Zonenplans
Die Ortsplanungsrevision ist eine vorgegebene, jedoch extrem kosten- und zeitintensive Aufgabe für die Gemeinde.
Aktuell ist ergänzend die Umsetzung und Überarbeitung des Zonenplans und des Baureglements in Arbeit.
Mit der Erledigung der geforderten Auszonungen, welche zeitnah umgesetzt wurden und dem raschen Anpacken der Revision Ortsplanung hat die Gemeinde Hundwil ein Zeichen gesetzt, um möglichst rasch handlungsfähig zu sein und Bautätigkeiten wie mit dem Gebiet Katzenbühl, zu ermöglichen.