Abfeuern von Feuerwerkskörpern ist in Breil/Brigels verboten
Nau.ch Lokal
Am 27.12.2022 - 15:43
Wie die Gemeinde Breil/Brigels berichtet, ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern für Festlichkeiten verboten worden. Dies gilt auch für die Silvesternacht 2022.
Aktuelle Informationen betreffend Waldbrandgefahr findet man auf der Webseite des Amtes für Wald und Naturgefahren.
Gemäss dem Polizeigesetz der Gemeinde ist das Abfeuern von Feuerwerkskörpern für sämtliche Festlichkeiten auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten worden.
Dies gilt auch für die Silvesternacht vom 31. Dezember 2022.
Beitrag zum Schutz von Natur
Mit diesem Verbot möchte man auch noch einen kleinen Beitrag zum Schutz von Natur und Umwelt beitragen.
In den verschiedenen Fraktionen werden durch «Sprecher Security» Kontrollen durchgeführt.