Graubünden

    Drohnenfreie Zonen: Schutz für sensible Naturschätze

    Nau.ch Lokal
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    Surselva,

    Der Gemeindevorstand von Flims erinnert an geltende Drohnen-Flugverbote beim Cauma- und Crestasee. Die Massnahme schützt die Natur und die Erholungssuchenden.

    crestasee
    Das ist nicht der Caumasee: Auch der Crestasee – nur wenige Minuten entfernt – betört mit Idylle. - Keystone

    Wie die Gemeinde Flims berichtet, erinnert der Gemeindevorstand daran, dass im Gemeindegebiet in bestimmten sensiblen Bereichen ein Flugverbot für Drohnen (Multikopter) und andere Flugmodelle gilt. Die geltenden Bestimmungen sind von Einwohnerinnen, Einwohnern und Gästen zwingend einzuhalten.

    Das Verbot betrifft insbesondere die Gebiete: Lag Prau Pulte, Sportzentrum / Camping Prau la Selva, Lag Tuleritg, Muttahöhe sowie Caumasee und Crestasee (Flimserseite).

    Am Caumasee gilt das Verbot beispielsweise entlang des gesamten Ufers sowie im Umkreis von 100 Metern rund um den See. Die Drohnenkarte ist im GeoPortal auf der Webseite der Gemeinde unter «Ortsplan» via Suchfunktion «Drohnenflugverbot» aufrufbar.

    Der Gemeindevorstand bittet Einwohnerinnen, Einwohner und Gäste, die geltenden Bestimmungen zu beachten. So tragen alle dazu bei, die Erholungssuchenden, die Natur sowie die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu schützen.

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