Falera erinnert an die Meldevorschriften für Vermietende

Nau.ch Lokal
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Surselva 28.05.2023 - 17:19

Wie die Gemeinde Falera mitteilt, sollen Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende die Mietenden innert 14 Tagen melden.

handelsregister
Eine Person stempelt ein Dokument. (Symbolbild) - Keystone

Die Gemeinde Falera weist die Einwohner darauf hin, dass Liegenschaftsverwaltungen, Vermietende und andere Logisgebende der Gemeinde die Mietenden innert 14 Tagen zu melden haben.

Ebenso sind Weg- und Umzüge zu melden. Dies gilt auch für Umzüge innerhalb derselben Liegenschaft. Die Bevölkerung wird um Kenntnisnahme gebeten.

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