Graubünden

    Schluein beschliesst Parkverbot auf Strasse Via Isla Sura

    Nau.ch Lokal
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    Surselva,

    Wie die Gemeinde Schluein angibt, wurde auf der Strasse Via Isla Sura die Verkehrsbeschränkung «Parkieren verboten (Signalisation 2,50)» beschlossen.

    Dorfeingang von Schluein.
    Dorfeingang von Schluein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    In der Sitzung vom 28. März 2023 hat der Gemeindevorstand Schluein, gestützt auf Artikel 3 Abschnitt 3 und 4 Strassenverkehrsgesetz und Artikel 7 Abschnitt 1 und 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr, die Verkehrsbeschränkung «Parkieren verboten (Signalisation 2,50)» auf der Strasse Via Isla Sura in Schluein beschlossen.

    Diese Massnahmen treten nach Ablauf der gesetzlichen Beschwerdefrist mit dem Anbringen der Signalisation in Kraft.

    Schriftliche Beschwerde kann erhoben werden

    Gegen vorliegende Verfügung kann, gestützt auf Artikel 49 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege innert 30 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde erhoben werden.

    Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine Begründung zu enthalten.

    Die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit im Besitze des Beschwerdeführers, zusammen mit vorliegendem Entscheid beizulegen.

    Die Beschwerdeschrift ist vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen.

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