Bütschwil-Ganterschwil SG: Sperrgut landet immer häufiger ohne Marke im Container

In Bütschwil-Ganterschwil SG wurde in den vergangenen Wochen vermehrt Sperrgut ohne genügend ZAB-Marken deponiert. Die Gemeinde erinnert an die Tarife.

In den vergangenen Wochen wurde im Gemeindegebiet vermehrt Sperrgut nicht korrekt entsorgt oder ohne ausreichende Frankatur bei den Unterflurbehältern deponiert. Das Sperrgut kann zwar unkompliziert bei den Unterflurbehältern deponiert werden, muss aber ausreichend mit offiziellen ZAB-Sperrgutmarken versehen sein.
Kleinsperrgut bis 15 kg: Stück max. Masse 40 x 60 x 10 cm: Fr. 6.00. Als solches zählt z.B. ein Stuhl, Sessel, gefaltete Matratze, Ski, Eckteil Sofa, kleiner Tisch, Wohnwandelement.
Grobsperrgut bis 35 kg: Stück Höchstlänge 150 cm: Fr. 12.00. Das ist z.B. ein Tisch, Sofaelement, Kommode, Schrank, Bett, Lattenrost, Wohnwand, Kleintierställe.
Nur ausreichend Sperrgutmarken garantieren die korrekte Entsorgung am Abfuhrtag.






