Toggenburg

Bütschwil-Ganterschwil SG: Verwaltungsrat des Hallenbads weist Kritik zurück

Gemeinde Bütschwil Ganterschwil
Gemeinde Bütschwil Ganterschwil

Toggenburg,

Nach der verschobenen Abstimmung über die Sanierung des Hallenbads Bütschwil SG wehrt sich der Verwaltungsrat gegen Kritik und Aussagen aus Lütisburg.

Bütschwil-Ganterschwil SG
Bütschwil-Ganterschwil SG: Verwaltungsrat des Hallenbads weist Kritik zurück (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

Die Verschiebung der Abstimmung über die Sanierung mit Erweiterung des Hallenbads Bütschwil hat zu teilweise massiver Kritik am Verwaltungsrat geführt. Gleichzeitig sind von Seiten der Gemeindepräsidentin und des Ratsschreibers von Lütisburg Aussagen verbreitet worden, die aus Sicht des Verwaltungsrates einer klaren Richtigstellung bedürfen.

Konkreter Austrittsvorschlag verändert die Ausgangslage

Seit der Bürgerversammlung im März 2026 war bekannt, dass Lütisburg einen möglichen Austritt aus dem Zweckverband prüfen lässt. Dies war lediglich ein Prüfauftrag der Bürgerschaft. Eine wesentlich neue Situation entstand erst, als der Gemeinderat Lütisburg Ende Juni den drei übrigen Verbandsgemeinden einen konkreten Vorschlag für einen vorzeitigen Austritt unterbreitete.

Dies erfolgte, bevor die eigene Bürgerschaft demokratisch über einen möglichen Austritt befinden konnte. Die Behauptung, die Ausgangslage sei seit März unverändert, ist deshalb nicht zutreffend. Ein Austritt hätte direkte Auswirkungen auf die Zweckverbandsvereinbarung, den Kostenteiler und somit auf die finanziellen Verpflichtungen der verbleibenden Gemeinden.

Unter diesen Voraussetzungen wäre es nicht verantwortbar gewesen, ungeachtet dieser offenen Fragen an der Abstimmung vom 29. November 2026 festzuhalten und weitere Steuergelder in deren Vorbereitung zu investieren.

Nicht der Verwaltungsrat hat die Rahmenbedingungen kurzfristig verändert. Er reagiert auf eine neue Situation, die durch die konkrete Austrittsanfrage des Gemeinderats Lütisburg an die Gemeinderäte der Zweckverbandsgemeinden entstanden ist.

Kein freiwilliger Verzicht auf Verbandsvermögen

Auch die wiederholt öffentlich kommunizierte Aussage der Gemeindepräsidentin Katharina Meier und des Ratsschreibers Andreas Breitenmoser, wonach Lütisburg bei einem Austritt bereit sei, auf seinen Anteil am Verbandsvermögen zu verzichten, muss richtiggestellt werden. In Artikel 34 der am 6. Mai 2026 genehmigten Zweckverbandsvereinbarung ist ausdrücklich festgehalten, dass eine austretende Verbandsgemeinde keinen Anspruch auf einen Anteil am Verbandsvermögen oder auf Entschädigung hat. Lütisburg kann somit nicht auf einen Anspruch verzichten, da dieser gar nicht besteht.

Jahrelange Verzögerung mit Folgen

Seit Jahren ist öffentlich bekannt, dass sich Lütisburg in einer schwierigen finanziellen Lage befindet. Die übrigen Zweckverbandsgemeinden und der Verwaltungsrat haben die Gemeindevertreter wiederholt darauf hingewiesen, einen möglichen Austritt ernsthaft zu prüfen, um die eigenen Finanzen zu schonen und die Zukunft des Hallenbads Bütschwil nicht zu gefährden. Diesem Anliegen wurde jedoch nicht entsprochen.

Stattdessen wurden über Jahre hinweg Fragen zum Kostenteiler, zum Schulschwimmen und verschiedene Projektstudien bearbeitet. Zudem fand eine Mediation statt, um die unterschiedlichen Interessen zu klären und eine gemeinsame Lösung zu finden. Dies beanspruchte Zeit und verursachte zusätzliche Kosten und führte zu keiner Einigung.

Auch das vorliegende Sanierungs- und Erweiterungsprojekt sowie das reine Sanierungsprojekt wurden vom Gemeinderat Lütisburg abgelehnt, obwohl Lütisburg die Ausarbeitung des Sanierungsprojekts ausdrücklich gewünscht hatte.

Umso unverständlicher ist es, dass der Gemeinderat Lütisburg nun, nach jahrelanger Verzögerung, einen konkreten Austrittsvorschlag unterbreitet. Und das ausgerechnet zum ungünstigsten Zeitpunkt, nachdem die Projektierung abgeschlossen und die Abstimmungsfrage verabschiedet wurde.

Jetzt braucht es Klarheit

Der Verwaltungsrat respektiert das Recht Lütisburgs, einen Austritt zu prüfen. Gleichzeitig äussert er sein Unverständnis für das wenig konstruktive Vorgehen des Gemeinderats Lütisburg in dieser Angelegenheit. Ein solcher Entscheid betrifft jedoch nicht nur Lütisburg, sondern hat finanzielle und organisatorische Konsequenzen für die übrigen Verbandsgemeinden und die gesamte Region.

Der Verwaltungsrat erwartet deshalb, dass die Frage der zukünftigen Verbandszugehörigkeit nun mit der notwendigen Priorität geklärt wird. Die politische Diskussion darf kontrovers geführt werden. Dabei müssen jedoch Fakten und politische Bewertungen klar auseinandergehalten werden.

Unverändert bleibt die zentrale Aufgabe: Das fast 50-jährige Hallenbad ist dringend sanierungsbedürftig.

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